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Experten-Antwort

EM-Rente nach Selbstständigkeit

von ErwinP28.02.2011 | 20:28
1913 Ansichten
2 Antworten

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Ich beziehe seit 01/2010 eine bis 02/2012 befristete volle EM-Rente und bin schwerbehindert (GdB 70%). Ich könnte so ab 07/2011 als "freier Mitarbeiter" selbstständig tätig werden. Dann würde die EM-Rente selbstverständlich je nach Höhe des Honorars wegfallen. Ich bin dann ohne eigene Angestellte für nur einen Auftraggeber tätig und deshalb wohl rentenversicherungspflichtig. Jetzt die Frage(n): Wenn ich aber z. B. in einem Jahr gesundheitsbedingt die selbstständige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und das Gewerbe wieder abmelde, bin ich dann grundsätzlich berechtigt, erneut EM-Rente zu beziehen, sofern ich nicht über 3 bzw. 6 Std arbeiten kann. Wie ist das mit den 3 Jahren Pflichtbeiträgen in 5 Jahren. Vor der jetzigen EM-Rente habe ich über 20 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt. Wie kann ich erreichen, dass ich in so einem Fall wieder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug eine EM-Rente erfülle. Schon mal vielen Dank für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ErwinP,

zunächst ist nicht zwangsläufig, dass aufgrund der selbständigen Tätigkeit der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente entfällt. Erfolgt die Tätigkeit auf Kosten der Gesundheit, wird lediglich geprüft, inwieweit die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Selbst wenn alle Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden, und es zu keiner Rentenzahlung mehr kommt, bleibt der Anspruch bestehen.

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1 Antworten

KSCam 28.02.2011 | 20:39
Wenn Ihre Annahmen zutreffen, dass Sie versicherungspflichtiger Selbständiger sind, zahlen Sie doch Pflichtbeiträge und dann dürften bei einem erneuten Leistungsfall die Voraussetzungen erfüllt sein.
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