Sehr geehrte Frau Schulz ,
ein genaues Datum über den Wegfall der befristeten Erwerbsminderungsrente Ihrer Mutter haben Sie leider nicht genannt(Frühjahr 2013). Es wird daher empfohlen, rechtzeitig ca. 3 Monate vor Wegfall der Zeitrente einen verkürzten Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente in einem Service-Zentrum der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.
Eine Zeitrente, die vorrangig aus medizinischen Gründen gewährt wurde, kann seit dem erstmaligen Beginn der Rente mehrfach maximal bis zu 9 Jahren verlängert werden. Die Entscheidung über die Verlängerung der Zeitrente, Umwandlung der Rente in eine Dauerrente oder die Einstellung der Zeitrente trifft vorrangig der medizinische Gutachter der Rentenversicherung in Absprache mit einem Juristen.
Sollte tatsächlich eine Einstellung der Rentenzahlung erfolgen, hat Ihre Mutter das Recht schriftlich Widerspruch gegen diesen negativen Bescheid einzulegen. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens steht der Klageweg vor einem Sozialgericht offen.
Die Entscheidung, ob es sinnvoll ist, Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben anzuregen, kann ein Reha-Fachberater somit erst nach einer Entscheidung über den Weitergewährungsantrag treffen.