EM Rente nach Studium

von
Thorsten

Hallo, Ich bin nach dem Studium schwer erkrankt und mein Krankengeld läuft bald aus. Ich habe über 1 Jahr Pflichtbeiträge und bin damit über der Sonderregelung nach dem Studium wohl abgesichert. Allerdings stelle ich mir die Frage was jetzt passiert wenn man mir eine nur eine Teilerwerbsunfähigkeit mit 3 bis 6 Arbeitsstunden zusagt. Ich habe ja nach der Regelung nur Anspruch auf eine Volle EM Rente?

von
zelda

Hallo Thorsten,

sofern festgestellt wird, dass Sie nur teilweise und nicht voll erwerbsgemindert sind, so wird Ihr Rentenantrag wegen der nicht erfüllten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Wartezeit und 3/5 - Belegung) abgelehnt.

§ 53 (2) SGB VI:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__53.html

MfG

zelda

Experten-Antwort

Hallo, Thorsten,

den Ausführungen von Zelda wollen wir nichts weiter hinzufügen. Die gesetzliche Regelung stellt eindeutig auf die volle Erwerbsminderung ab.

von
Cassandra

Zitiert von: Thorsten
Zitiert von: zelda
Hallo Thorsten,

sofern festgestellt wird, dass Sie nur teilweise und nicht voll erwerbsgemindert sind, so wird Ihr Rentenantrag wegen der nicht erfüllten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Wartezeit und 3/5 - Belegung) abgelehnt.

§ 53 (2) SGB VI:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__53.html

MfG

zelda

Fuck, ich bin am Arsch.


Na ja, arbeiten gehen wäre dann noch eine Alternative.

von
W*lfgang

Zitiert von: Thorsten
Fuck, ich bin am Arsch.

Hallo Thorsten,

diese Frage/Feststellung stellt man sich vorher, um die Eventualitäten des künftig beginnenden Berufslebens mit privaten Versicherungen abzudecken, sofern vorausschauend die DRV im hier speziellen/teilweisen EM-Fall nicht leisten kann.

Und so ganz am *Arsch sind Sie nicht: bei nur teilweiser EM kann Sie immer noch das JC finanziell auffangen und für den weiteren beruflichen Werdegang unterstützen ...Umschulung /finanzielle Ausstattung auf Basis Existenzminimum – so gesehen werden Sie vom Sozialstaat 'eingefangen', ohne im Gegenzug schon Wesentliches/Einzahlungen, geleistet zu haben.

Auch bei voller EM wäre eine EM-Rentenzahlung nicht in trockenen Tüchern, wenn der EM-Fall vor Ablauf der 12 Monate Pflichtbeitragszeit festgestellt wird. Tja, dann auch JC oder sogar Grundsicherung/Sozialamt – warten Sie die Entscheidung einfach ab.

Gruß
w.

von
Thorsten

@Cassandra

Ich bin seit Jahren an chronische myeloische Leukämie erkrankt und mein Ziel war es auch immer arbeiten zu gehen. Nun hat sich mein Gesundheitszustand so stark verschlimmert, das mein Leben zwischenzeitlich auf der Kippe stand. Sie glauben auch das jeder der nicht arbeiten kann, nicht arbeiten will. Solange sie nichts über mich wissen können sie ihre blöden Sprüche für sich behalten.

@Wolfgang

Zu Schulzeiten/in jungen Jahren als ich noch nicht erkrankt war, habe Ich noch nicht daran gedacht mich umfangreich abzusichern. So weit denkt man als Kind noch nicht. Als ich dann erkrankt bin und mich auch mit solchen Themen beschäftigt habe, habe ich versucht eine BU-Versicherung zu bekommen und auch alles andere was solche Risiken absichert. Nach umfangreichen Gesundheitsprüfungen habe ich bestenfalls einen Vertrag mit Ausschlussklausel bekommen. Ein Lebenlang vom JC abhängig sein? Jede Woche einmal aufs Amt um mich dort erniedrigen zu lassen? Da ist alles andere noch eher eine Lösung. Verfliegt denn der volle EM-Renten Anspruch, wenn die 12 Monate Pflichtbeitrag nicht mehr in dem 24 Monate Zeitraum liegen? Ich hatte schließlich vorher über 1 Jahr Krankengeld bezogen.

von
KSC

Das wissen Sie definit erst, wenn über einen Antrag entschieden ist. Erst im Antragsverfahren stellen die Ärzte der DRV fest ab wann volle oder teilweise EM eingetreten ist.

Momentan ist alles reine Spekulation.

von
Rentenuschi

Zitiert von: Thorsten
Ein Lebenlang vom JC abhängig sein? Jede Woche einmal aufs Amt um mich dort erniedrigen zu lassen? Da ist alles andere noch eher eine Lösung. Verfliegt denn der volle EM-Renten Anspruch, wenn die 12 Monate Pflichtbeitrag nicht mehr in dem 24 Monate Zeitraum liegen? Ich hatte schließlich vorher über 1 Jahr Krankengeld bezogen.

Ob nun JC oder Rentenversicherung, abhängig werden Sie in jedem Fall sein.
Die Frage ist auch, ob die Rente bei Ihrem Versicherungsverlauf wirklich wesentlich höher sein würde, als die Grundsicherung.

Aber.. ich würde es in jedem Fall versuchen, dann haben Sie 100% Gewissheit.

MfG

von
Claudia

An den Fragesteller: was lässt die Annahme zu, dass du nur eine Teilerwerbsminderungsrente erhalten könntest?
Dein Befund lässt doch gar keine Tätigkeit zu?
Was steht im Rehaabschlussbericht, daran orientiert sich die DRV meist.

von
Thorsten

Hallo,

Meine Sorge ist das man versucht aufgrund der nicht erfüllten 3 Jahre mich in "Teil-EM zu drücken" und praktisch zu argumentieren ich könnte ja noch 3,1 Stunden arbeiten. Dann würde ich gar nichts bekommen. Ich meine wer kann schon genau festlegen ob man jetzt 2 Stunden, 3 Stunden oder 4 Stunden pro Tag arbeiten kann? Meine EM-Rente wird wohl irgendwo bei 800€ liegen. Das wäre mir auch lieber als jede andere Form der sozialen Absicherung, weil man meines Wissens nach bei der Grundsicherung sehr eingeschränkt ist. Ich habe mir z.B. Vermögen zurückgelegt für solch einen Fall wie jetzt, da ich eben auch keine BU bekomme und davon müsste ich ja erst leben bevor ich Grundsicherung oder Hartz 4 bekomme. Heißt das ich die vergangenen Jahre extra Sparsam war, um für den Notfall vorzusorgen, wäre komplett vergebens gewesen.

von
Schorsch

Zitiert von: Thorsten
...und praktisch zu argumentieren ich könnte ja noch 3,1 Stunden arbeiten.

Mindestens 3 Stunden reichen bereits.
Zitiert von: Thorsten
Ich meine wer kann schon genau festlegen ob man jetzt 2 Stunden, 3 Stunden oder 4 Stunden pro Tag arbeiten kann?

Erfahrene sozialmedizinische Gutachter können das.
Natürlich nicht minutengenau und immer fehlerfrei.

Wer mit den Einschätzungen der Sozialmediziner nicht einverstanden ist, kann Widerspruch einlegen und ggf. dagegen klagen.

MfG

Experten-Antwort

Ihr Rentenversicherungsträger prüft anhand ärztlicher Unterlagen ob Sie erwerbsgemindert sind. Eventuell fordert er weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Sollten Sie mit der Entscheidung / dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch einlegen.

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