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Experten-Antwort

EM-Rente Nachzahlung an Krankenkasse?

von lilli11.09.2013 | 19:47
1450 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich habe heute meinen Rentenbescheid für die teilweise EM-Rente erhalten. Eben habe ich ihn mir genauer angesehen und bin etwas irritiert wegen diesem Absatz: -> "Für die Zeit 1.9. - 31.10.2013 beträgt die Nachzahlung ... €. Die Nachzahlung wird ihrer Krankenkasse zur Abrechnung überwiesen". Häääh? Ich verstehe nur Bahnhof. ich habe bis zum 5.8.2013 Krankengeld bezogen. seit dem 6.8. arbeite ich wieder. die Rente wurde ab dem 1.9.2013 bewilligt. da im Bescheid steht, dass die monatliche Zahlung für den jeweiligen Monat am Monatsende ausgezahlt wird, besteht doch gar keine Nachzahlung. es hat sich auch kein Zeitraum mit dem Krankengeld überschnitten, so dass keine Verrechnung/kein Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse bestehen würde. die Hinzuverdienstgrenze wird auch nicht überschritten. weiß jemand, was damit gemeint ist?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Setzen Sie sich bitte – wie von Lex empfohlen- direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung. Der zuständige Sachbearbeiter kann Ihnen den Rentenbescheid näher erläutern. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts dürfte kein Erstattungsanspruch bestehen.

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5 Antworten

Maxiam 11.09.2013 | 20:15
Das sieht nach einem Irrtum der RV aus, kommt vor ;-)
Mimiam 11.09.2013 | 22:06
Falschen Textbaustein angeklickt?
Lexam 11.09.2013 | 23:42
Hallo lilli, du hast Recht, ein Erstattungsanspruch würde nur bestehen, wenn du ab dem 01.09.2013 noch Krankengeld bezogen hättest. Kann es sein, dass die Rentenversicherung nicht weiß, dass du seit 05.08. wieder arbeitest? Ansonsten ist denen wohl ein Fehler passiert. Ruf am besten mal morgen an. Telefonisch lässt sich meistens vieles klären.
=//=am 12.09.2013 | 10:10
Sie sollten der DRV unbedingt mitteilen, dass Sie seit 06.08.2013 wieder arbeiten, damit diese auch die Hinzuverdienstgrenze prüfen kann. Laut Rentenbescheid besteht hier eine Mitteilungspflicht. Dass die KK keinen Erstattungsanspruch geltend machen kann, weil Sie ab Rentenbeginn kein KG mehr beziehen, sondern arbeiten, ist hier dann wohl kein Fehler der DRV, falls es dort nicht bekannt war.
....am 12.09.2013 | 12:40
In welchem Umfang arbeiten Sie denn wieder? Vlt. besteht auch gar kein Rentenanspruch mehr.
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