Hallo Dieter888,
grundsätzlich ist es immer möglich, einen neuen Rentenantrag zu stellen.
Solange keine Leistungsunterbrechung beim Jobcenter entsteht, sollte eine durchgehende Anrechnungszeit vorliegen, die den Schutz der Erwerbsminderungsrente aufrecht erhält, sofern diese Anrechnungszeit an eine davorliegende Pflichtbeitragszeit unmittelbar anschließt.