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Experten-Antwort

EM-Rente neu berechnen lassen?

von Sascha11.02.2016 | 22:00
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Hallo, vor einigen Tagen habe ich hier von meiner Reha (WfbM) und meiner EM-Rente berichtet. Nun bin ich Produktionsmitarbeiter Verdienst ca. 300 € Monatlich davon behält die Grundsicherung etwas mehr als die Hälfte ein. Den Antrag auf EM-Rente habe ich in der Reha gestellt als ich noch nichts verdient habe, nun kommen ja die 300 € dazu. In der Lohnsteuerabrechnung steht was von Anteil Rentenversicherung 5089,44 und Steuern 5132 das wird wohl auch damals berücksichtigt worden sein, nur was ist dann jetzt mit den knapp 3600 € Zusätzlich haben diese auch noch irgendwelche Auswirkungen auf EM-Rente bzw. spätere Altersrente. Die Altersrente bleibt also bei jedem gleich der in einer WfbM arbeitet egal ober er nur GS bezieht oder schon eine EM-Rente. Falls man besser stehen sollte ohne EM-Rente könnte man diese auch Ruhen lassen. Aber das beste ist eh einen Termin bei der DRV zu machen mit den Unterlagen die ich nun zur Verfügung habe. Meiner Meinung nach muss diese, weil ich ja nun auch Einkommen habe, doch neu brechnet werden?!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sascha,

richtig ist, dass Ihre EM-Rente nicht neu berechnet wird. Erst im nächsten Leistungsfall, also zum Beispiel,wenn Sie eine Altersrente beanspruchen, wird diese mit allen, auch nach dem EM-Rentenbeginn zurückgelegten Zeiten berechnet.

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7 Antworten

Schadeam 11.02.2016 | 22:12
1) Ihre Em Rente wird nicht neu berechnet werden wegen Beiträgen, die jetzt, dh. nach Eintritt der EM entrichtet werden. 2) Wenn Sie die Altersrente erreichen - also mit 60 + x (je nach Jahrgang) wird eine neue Berechnung durchgeführt. 3) Wenn Sie uns sagen, wie dann, wenn Sie die Altersgrenzen erreichen, die Rentengesetze in D sind, kann ich Ihnen sagen wie hoch dann die Rente sein wird. So gesehen machen Sie sich Gedanken um "ungelegte Eier" und grübeln über Dinge, die heute kein Mensch in diesem Land wissen kann. 4) Sie dürfen gerne die Kollegen im Beratungsdienst damit "nerven", da die aber auch nicht genau sagen können, wie die Rechtslage in Jahren / Jahrzehnten ist, werden Sie anschließend kaum viel schlauer sein als heute. Aber versuchen Sie es - Sie wohnen ja hoffentlich nicht in meinem Landkreis.....:)
W*lfgangam 11.02.2016 | 23:05
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Lieber Kollege Schade, Sie haben zwar völlig Recht in Ihren Ausführungen 'Zukunftsperspektive', ABER ...genau dieses Unsensible 'die Kunden nerven' treibt doch einige mehr in die Rathäuser, wo man diese Fragen in etwas anderem Ton erläutert. Die Kunden wissen selbst, dass es in 10 Jahren anders aussehen kann - Sie wollen nur den Ist-Zustand als Prognose, was mal sein kann/anders kommt, darüber sind sie sich selbst im Klaren ...aber das JETZT verständlich erklärt haben wollen. Ja, ich weiß, wie meine örtliche Beratungsstelle mit 'nervenden' Kunden umgeht - ich höre es fast täglich/bedauere das aufs Äußerste! ...weil es mir via Mundpropaganda (geh mal ins Rathaus, der ...) mehr Zulauf als eigentlich möglich zu bewältigen einbringt. Trotzdem versuche ich mein Bestes ...und da nervt mich sicher keiner, bevor er es nicht verstanden hat, bleibt er sitzen! Und der geht anschließend sicher nie wieder in die DRV-Beratung :-) Gruß w.
ICKEam 12.02.2016 | 07:04
Und genau diese Umgehensweise mit den Kunden höre ich tagtäglich von den Versicherungsämtern hier in der Umgebung, mit zwei bis drei Ausnahmen! Also bitte nicht pauschalieren, werter Herr W*lfgang! Schwarze Schafe gibt es hier wie da. MfG
Moddiam 12.02.2016 | 15:10
Hallo Sascha, interessant ist diese Regelung ( § 75 Abs. 3 SGB VI):(3) Für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung werden auf Antrag Entgeltpunkte auch für Beitragszeiten und Anrechnungszeiten nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung ermittelt, wenn diese Beitragszeiten 20 Jahre umfassen. Lassen Sie sich zu gegebener Zeit in einer Beratungsstelle eine Probeberechnung der Renetnversicherung anfordern. Somit könnte sich die Rente noch vor Altersrentenbeginn erhöhen...
W*lfgangam 12.02.2016 | 17:23
Hallo ICKE, sorry, wenn es zu pauschaliert klang. Ich stimme Ihnen ohne Einschränkung zu (man kennt ja auch die kommunalen Pappenheimer im weiteren Umfeld ;-)) Gruß w.
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