ich muß EM-Rente beantragen Im neuen Gesetz heißt es ja man hat die Wahl,ab wann die Rente gelten soll. Dies für die letzten 4 Jahre. Ich möchte dies allerdings nicht in Anspruch nehmen, sondern die Rente soll erst ab Antragstellung gelten, da dies für mich günstiger wäre wg der neuen Zurechnungszeiten. Ich habe zwar viele Fehlzeit mit KGeld, aber letztlich denke ich dass es trotzdem günstiger ist, wenn der Zeitpunkt des Rentenbeginns erst nach dem 1.7. liegt
08.07.2014, 11:24
von
Martino
Vielen Dank für Ihre Erläuterungen! Wer wollte dies wissen?
08.07.2014, 11:37
von
Maier, Sebastian
Mir ist es eigentlich egal, was Sie wissen wollen oder nicht. Meine Frage richtet sich an den Experten.
Ich möchte wissen, ob es richtig ist, dass man innerhalb dieser 4 Jahre den Rentenbeginn selbst bestimmen kann. Also die für einen günstigste Lösung wählen.
Zitiert von: Martino
Vielen Dank für Ihre Erläuterungen! Wer wollte dies wissen?
08.07.2014, 12:19
von
Negative Kraft
Zitiert von: Maier, Sebastian
Mir ist es eigentlich egal, was Sie wissen wollen oder nicht. Meine Frage richtet sich an den Experten.
Ich möchte wissen, ob es richtig ist, dass man innerhalb dieser 4 Jahre den Rentenbeginn selbst bestimmen kann. Also die für einen günstigste Lösung wählen.
Zitiert von: Martino
Vielen Dank für Ihre Erläuterungen! Wer wollte dies wissen?
Nein, können Sie nicht selbst bestimmen! Es werden zwei Berechnungen durchgeführt. Sie erhalten immer die höhere Rente.
08.07.2014, 12:29
Experten-Antwort
Bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung ist der Rentenbeginn nicht frei wählbar. Er bestimmt sich durch verschiedene Faktoren wie den Leistungsfall, Zeitpunkt der Antragstellung und ob es sich um eine befristete oder unbefristete Rente handelt. Die angesprochenen 4 Jahre beziehen sich auf eine durch den Rentenversicherungsträger durchzuführende Günstigerprüfung bei der Berechnung der Rente.