Hallo,
welche Mitteilungspflichten Sie haben geht aus dem Rentenbescheid genau hervor. Wenn es um das Krankenversicherungsverhältnis geht können Sie erkennen, ob und in welcher Höhe Beiträge zur Krankenversicherung von Ihrer Rente abgezogen werden. Diesbzgl. müssen Sie Ihre Krankenkasse nicht informieren, das geht per Datensatz direkt vom Rententräger an Ihre Krankenkasse.