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Experten-Antwort

em-rente nun unbefristet: muss ich die krankenkasse informieren?

von jana196025.10.2014 | 12:01
1651 Ansichten
5 Antworten

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hallo, habe gestern einen bescheid der drv bund gekriegt, dass meine bis ende märz 2015 befristete volle em-rente nun unbefristet ist. muss ich da selbst die krankenkasse drüber informieren oder übernimmt das die drv bund? danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

welche Mitteilungspflichten Sie haben geht aus dem Rentenbescheid genau hervor. Wenn es um das Krankenversicherungsverhältnis geht können Sie erkennen, ob und in welcher Höhe Beiträge zur Krankenversicherung von Ihrer Rente abgezogen werden. Diesbzgl. müssen Sie Ihre Krankenkasse nicht informieren, das geht per Datensatz direkt vom Rententräger an Ihre Krankenkasse.

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4 Antworten

Herz1952am 25.10.2014 | 14:36
Hallo Jana1960, aus eigener Erfahrung heraus würde ich sagen: ja. Ich dachte auch, das macht die DRV (vielleicht hat sie dies auch gemacht) und einen freien Rentenberater hatte ich auch. Als ich aber eine Reha wegen eines Unfalls beantragte, stellte sich heraus, dass die KK mich noch als Rentner mit neuer Befristung führte, obgleich sie dafür jedoch keine Meldung hatte. Die KK behauptete dann noch, sie sei von mir nicht informiert worden. Sie war aber auch nicht über eine Neubefristung informiert worden. Ich schickte den Antrag entweder gleich an die DRV oder über die KK an DRV (weis ich jetzt nicht mehr). Ich rief dann die DRV an, mir wurde gesagt, der Antrag sei wieder an die KK zurückgeschickt worden, weil bei "unbefristeter" Rente die KK zuständig sei. Die KK sagte, sie könne den Antrag erst dann bearbeiten, wenn ich eine Kopie des Bescheides vorlege. Schicken Sie am besten eine Bescheids Kopie an die Kasse, denn diese ist für kommende Reha Anträge und auch Kostenübernahmen zuständig. Mein Kardiologe wurde von der Kasse zusammengestaucht, weil er angeblich ein Rezept für Nierenerkrankung ausgestellt habe. Dies war jedoch ein Erfassungsfehler bei der KK nach dem Motto: Erst schlagen, dann fragen. Herz1952
Herz1952am 25.10.2014 | 14:40
Hallo Experte, war das 2009 auch schon so? Dann hätte mich nämlich die KK "veräppelt". Für eine Reha wäre das fast zu spät gewesen. Herz1952
Platzverweisam 25.10.2014 | 19:00
Das kommt auf die Art der Weiterzahlung an. Das maschinelle Meldeverfahren erfordert eine Mitteilung durch den Rentenversicherungsträger nur, wenn sich etwas ändert, z. B. wenn die Rente vorher bereits weggefallen war. Wird die Rente ununterbrochen gezahlt, tritt auch keine Änderung im Krankenversicherungsverhältnis ein. Daher ist dann auch keine neue Meldung durch den Rentenversicherungsträger erforderlich. Sie müssen sich darum, wenn alles klappt und normal verläuft, nicht kümmern. Es steht Ihnen aber frei, telefonisch bei der Krankenkasse nachzufragen. Falls von dort zusätzlich gewünscht, können Sie den neuen Bescheid über die Weiterzahlung kopieren und (auch) selbst die Krankenkasse unterrichten.
Herz1952am 25.10.2014 | 21:30
Hallo Jana1960, schicken Sie sicherheitshalber eine Kopie zur KK. Bei meinem Bescheid standen auch keine Mitteilungspflichten. Es war auch nur die Umwandlung von Arbeitsmarktrente (voll) in eine EM-Rente mit unbestimmter Dauer ("unbefristet"). Außerdem würde ich anschließend bei der KK anfragen, ob ihr Status geändert wurde, man/frau weis ja nie. Sie haben sonst bei der nächsten REHA Schwierigkeiten, weil die Krankenkasse jetzt zuständig ist und nicht die RV. mfg Herz1952
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