EM Rente nur für 11 Monate verlängert wg. Erreichen der 9 Jahre ?
16.10.2019, 23:03
von
Gundula Hansen
Hallo, meine Rente ist für insgesamt 8 Jahre + 1 Monat befristet gewesen, bei der letzten Verlängerung für 3 Jahre gab es keinen Gutachtertermin. Mein Gesundheitszustand hat sich stark verschlechtert. Nun wurde meine Rente nur für 11 Monate verlängert (ohne Gutachter). Ein Zusammenhang mit meinem Zustand ist nicht erkennbar.
Liegt dies daran, dass sonst wg. Überschreiten der 9-Jahresgrenze eine unbefristete Rente gewährt werden muß ? Dass sich überhaupt und erst recht nicht in 11 Monaten etwas verbessert ist ausgeschlossen. Dies hat mein Arzt auch deutlich dargestellt
Ist dies nicht auch für die DRV schlussendlich ein unnötiges und teures Prozedere ?
Wo liegt die Mindestzeit für eine EM-Rente , ich dachte 1 Jahr ? Kann auch für 3 Monate befristet werden ?
MfG
Gundula Hansen
17.10.2019, 05:52
von
antwort
Rein Theoretisch könnten auch 3 Monate Bewilligt werden
17.10.2019, 05:59
von
Iso
Zitiert von: Gundula Hansen
Liegt dies daran, dass sonst wg. Überschreiten der 9-Jahresgrenze eine unbefristete Rente gewährt werden muß ?
Genau daran liegt es! Gleich neuen Antrag auf stellen.
17.10.2019, 11:24
Experten-Antwort
Hallo Gundula Hansen,
auch ich gehe davon aus, dass die erneute Befristung mit 11 Monaten im Zusammenhang mit der Höchstgrenze für die Befristung auf 9 Jahre im Zusammenhang steht.
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind grundsätzlich befristet zu leisten. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.
Eine „Mindestbefristungdauer“ gibt es übrigens nicht.
17.10.2019, 11:35
von
Gundula Hansen
Zitiert von: Experte/in
Hallo Gundula Hansen,
auch ich gehe davon aus, dass die erneute Befristung mit 11 Monaten im Zusammenhang mit der Höchstgrenze für die Befristung auf 9 Jahre im Zusammenhang steht.
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind grundsätzlich befristet zu leisten. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.
Eine „Mindestbefristungdauer“ gibt es übrigens nicht.
Vielen Dank für die informativen Antworten !
Gibt es bei der DRV interne Regelungen oder sogar Regelungen im SGB, nach denen die 9-Jahresgrenze vor unbefristeter Berentung unabhängig vom Gesundheitszustand "ausgeschöpft" werden sollte ?
Also denkt die DRV hier positiv und hofft auch bei ungünstiger Prognose und Verlauf auf Bessserung ?
Sonst wäre ja aus wirtschaftlicher Sicht eine zweimalige Prüfung mit doppelten Kosten nicht sehr günstig.
Danke nochmal und beste Grüße
17.10.2019, 12:36
von
Tippsi
Da Ihre Rente nicht von vornherein unbefristet gewährt wurde, handelt es sich anscheinend um eine "Arbeitsmarktrente". Diese darf nur befristet gewährt werden, siehe Expertentext.
Zur Weitergewährung müssen Sie also rechtzeitig vor Ablauf einen neuen Weiterbwilligungsantrag stellen.
17.10.2019, 13:24
von
Gundula Hansen
Zitiert von: Tippsi
Da Ihre Rente nicht von vornherein unbefristet gewährt wurde, handelt es sich anscheinend um eine "Arbeitsmarktrente". Diese darf nur befristet gewährt werden, siehe Expertentext.
Zur Weitergewährung müssen Sie also rechtzeitig vor Ablauf einen neuen Weiterbwilligungsantrag stellen.
Es ist keine Arbeitsmarktrente. Für diese gilt die 9-Jahresregel gem. SGB auch nicht (dauerhaft unbefristet). Renten aus med. Gründen werden i.a.R. befristet gewährt (je max.3 Jahre, s.o.)und müssen nach 9 Jahren unbefristet gewährt werden lt. SGB.
17.10.2019, 13:42
von
Tippsi
.."hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen."
So oder so müssen Sie also vor Ende der Befristung neu beantragen und wenn der Gesundheitszustand unverändert oder gar verschlechtert ist, wird es dann wohl eine unbefristete Rente. Außer, Sie sind schon kurz Regelaltersgrenze, da gilt noch mal anderes.
Alles Gute! Tippsi
17.10.2019, 13:44
von
Grobi
Zitiert von: Gundula Hansen
Hallo, meine Rente ist für insgesamt 8 Jahre + 1 Monat befristet gewesen, bei der letzten Verlängerung für 3 Jahre gab es keinen Gutachtertermin. Mein Gesundheitszustand hat sich stark verschlechtert. Nun wurde meine Rente nur für 11 Monate verlängert (ohne Gutachter). Ein Zusammenhang mit meinem Zustand ist nicht erkennbar.
Liegt dies daran, dass sonst wg. Überschreiten der 9-Jahresgrenze eine unbefristete Rente gewährt werden muß ? Dass sich überhaupt und erst recht nicht in 11 Monaten etwas verbessert ist ausgeschlossen. Dies hat mein Arzt auch deutlich dargestellt
Ist dies nicht auch für die DRV schlussendlich ein unnötiges und teures Prozedere ?
Wo liegt die Mindestzeit für eine EM-Rente , ich dachte 1 Jahr ? Kann auch für 3 Monate befristet werden ?
MfG
Gundula Hansen
Scheinbar ist sich die RV noch nicht ganz schlüssig,wenn noch einmal eine Befristung erfolgt ist,die unmittelbar vor der dauerhaften Gewährung stoppt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, widersprechen Sie dem. Oder, wie bereits angeraten, dann rechtzeitig einen Verlängerungsantrag stellen. Spätestens dann werden Sie sehen, was sich ergibt.
17.10.2019, 16:01
von
Oh weh
Zitiert von: Tippsi
Da Ihre Rente nicht von vornherein unbefristet gewährt wurde, handelt es sich anscheinend um eine "Arbeitsmarktrente". Diese darf nur befristet gewährt werden, siehe Expertentext.
Das ist aber totaler Quatsch was Sie hier verbreiten!
18.10.2019, 09:45
von
Gundula Hansen
Es wird empfohlen einen Verlängerungsantrag für EM-Rente 3-6 Monate vor Ablauf einzureichen. Wann DARF ich diesen frühestens einreichen ? Ich gehe davon aus, dass es keine gesetzl. Regelungen gibt, ähnlich wie bei der Befristung der EM-Rente.
Dann würde ich schon 9 Monate vor Ablauf beantragen ,da ich von einer "intensiveren" Prüfung ausgehe.
Viele Grüße
18.10.2019, 10:29
von
Andi
Es gibt weder eine gesetzliche Regelung wie früh hier ein Verlängerungsantrag gestellt werden "kann", wie eine Regelung wie "spät" er mindestens sein muss.