Ihre Rente wegen Erwerbsminderung wird nicht „automatisch“ in eine Altersrente (Ausnahme: Regelaltersrente) umgewandelt. Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
Ca 3-4 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn sollte ausreichend sein.
Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin bei einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen oder bei der Versicherungsstelle in Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
An der Höhe der Rente wird sich wahrscheinlich nichts ändern. Sie wird sich aufgrund der Besitzschutzregelung auch nicht verringern.
Wenn Ihnen die Altersrente bewilligt wurde, brauchen und können Sie keine weiteren Rentenanträge mehr stellen.