Hallo, liebe Mitleser!
Ich könnte im Frühjahr 2022 eine vorgezogene Altersrente fuer schwerbehinderte beziehen.
Bin seit 2 Jahre in voller erwerbsminderungsrente, davor mehrere Jahre in teilweiser.
Was macht wann Sinn?
Danke fuer die Antworten
Hallo, liebe Mitleser!
Ich könnte im Frühjahr 2022 eine vorgezogene Altersrente fuer schwerbehinderte beziehen.
Bin seit 2 Jahre in voller erwerbsminderungsrente, davor mehrere Jahre in teilweiser.
Was macht wann Sinn?
Danke fuer die Antworten
Ich könnte im Frühjahr 2022 eine vorgezogene Altersrente fuer schwerbehinderte beziehen.
Bin seit 2 Jahre in voller erwerbsminderungsrente, davor mehrere Jahre in teilweiser.
Was macht wann Sinn?
Danke fuer die Antworten
Hallo cat,
das ist von hier aus nicht abschließend zu beurteilen.
Der grundsätzliche Unterschied ist derzeit, dass auch für das Jahr 2022 der Hinzuverdienst bei einer vorgezogene (SB)Altersrente 46.060,00 EUR beträgt gegenüber dem Freibetrag von 6.300 EUR bei einer vollen EM-Rente.
Das funktioniert aber natürlich nur, wenn man aus gesundheitlichen Gründen es dann auch schafft, entsprechend mehr zu arbeiten, als es bei einer EM-Rente erlaubt ist und man eine Aussicht auf einen entsprechenden Arbeitsplatz hat.
Finanziell ist der Unterschied zwischen den beiden Renten vermutlich nicht gravierend, da durch den Bestandsschutz der EM-Rente die SB-Rente nicht niedriger sein darf.
Falls Sie noch einen Minijob in der letzten Zeit hatten/haben wird das den Rentenbetrag wohl auch nicht steigern, denn die volle EM-Rente beziehen Sie ja schon mit der seit 2019 gültigen verlängerten Zurechnungszeit.
Und falls es sich um eine befristetet EM-Rente handelt, würde die Befristung dann entfallen, denn die SB-Rente gilt unbefristet, bis es dann eine Regelaltersrente ist.
Ansonsten würde die EM-Rente, wenn sie unbefristet ist, auch bis zur Regealtersrente weiter laufen oder müsste (wenn befristet) wohl noch mal verlängert werden.
Insofern können Sie nun eigentlich machen was Sie wollen, also es so belassen oder den Antrag auf SB-Rente stellen.
Diese Entscheidung kann Ihnen keiner abnehmen :-)
Alles Gute!
Hallo Cat,
in vielen Fällen wird die Altersrente nicht höher sein als die bisherige Rente. Aufgrund der Besitzschutzregelungen kann die Altersrente auch nicht niedriger werden.
Am besten lassen Sie sich eine Probeberechnung für die Altersrente von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfertigen, dann können Sie entscheiden. Beachten Sie bitte auch den Hinweis von "Siehe hier" zu den unterschiedlichen Hinzuverdienstgrenzen.
Danke fuer die Antworten, hatte schon Bedenken, wie reagiert wird, wenn ich so manche Andre threads lese.
Ich muss zum Glück nichts zuverdienen, könnte das auch nicht.
Das mit der prove berechnung war mir bekannt, hatte ich letztes Jahr schon angefordert, aber leider nicht erhalten.
Das mit der prove berechnung war mir bekannt, hatte ich letztes Jahr schon angefordert, aber leider nicht erhalten.
Kommt darauf an, wo man rentenversichert ist.
Die DRV Bund kennt dieses Instrumentarium gar nicht.
Ehrlich? Ich bin bei dtv Bund, man hat den Eingang damals bestätigt und um Geduld gebeten, war halt ein maschinelle Schreiben. Wo soll man dann eine Berechnung herbekommen?
Das mit der prove berechnung war mir bekannt, hatte ich letztes Jahr schon angefordert, aber leider nicht erhalten.
Kommt darauf an, wo man rentenversichert ist.
Die DRV Bund kennt dieses Instrumentarium gar nicht.
Eine bewusst falsche Aussage. Fragt sich nur welche Person sich dahinter verbirgt.
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