Hallo Brigitte,
da sich Ihre Fragen zum größten Teil auf das Arbeitsrecht beziehen, kann ich Ihnen hierzu leider keine Auskunft geben.
Soweit Ihr Dispositionsrecht nicht eingeschränkt ist, weil Sie von der Krankenkasse nicht zur Reha-Antragsstellung aufgefordert wurden, ist es Ihnen überlassen, wann Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.