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Experten-Antwort

EM-Rente pausieren

von Traue mich wieder ...01.08.2018 | 23:17
675 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten und KSC, Sie haben mir vor 2 Jahren bei der Beantragung meiner vollen Erwerbsminderungsrente geholfen. Jetzt hoffe ich wieder auf ihre Unterstützung: Dank zahlreicher Therapien geht es mir besser. Ich will wieder arbeiten - versuchsweise. Ein Job ist in Aussucht: An 3 Tagen ca. 4 Stunden, an einem zwei Stunden. Stelle wäre sowieso auf 1/2 Jahr befristet. Aber die Aussicht auf Weiterbeschäftigung ist gut. Ich weiß aber nicht, ob ich es packe und fürchte den Aufwand wieder eine EM-Rente beantragen zu müssen. Kann ich den Anspruch auf EM-Rente behalten während ich wieder testweise arbeite? Auf die Rentenzahlungen würde ich natürlich verzichten. Das Gehalt ist niedriger als meine Rente. Kriegt man da Aufstocker-Hartz 4?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Traue mich wieder,

grundsätzlich ist ein Hinzuverdienst neben der Rente wegen voller Erwerbsminderung zulässig. Allerdings ist eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 EUR jährlich einzuhalten und die Beschäftigung sollte stundenmäßig in dem verbliebenen Restleistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich ausgeübt werden.

Sofern der erzielte Verdienst über dem Betrag von 6300 EUR liegt, ergäbe sich eine Anrechnung auf die Erwerbsminderungsrente, so dass diese nicht mehr in voller Höhe gezahlt würde.

Der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente bestünde weiterhin auch bei vollständiger Einstellung der Zahlung.

Sollten Sie eine Beschäftigung von mindestens 3 Stunden täglich aufnehmen, wird der Rentenversicherungsträger prüfen, wie Ihr Leistungsvermögen dann zu beurteilen ist und entsprechend ggf. künftig eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligen. Eventuell liegt auch gar keine Erwerbsminderung mehr vor. Wenn Sie Ihrer Beschäftigung gesundheitlich nicht mehr gewachsen sind, müssten Sie ggf. die Rente wegen Erwerbsminderung erneut beantragen.

Inwieweit ein zusätzlicher Anspruch auf ergänzende Leistungen des Jobcenters bestehen würden, wäre dort abzuklären.

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3 Antworten

Schorscham 02.08.2018 | 10:02
Sofern Sie bedürftig sind, also kein über die Freigrenzen hinausgehendes Vermögen besitzen und auch nicht mit (gut) verdienenden Bedarfsgemeinschafts-Mitgliedern zusammenleben, ja. Dann werden Sie alles Zumutbare unternehmen müssen, um Ihre Bedürftigkeit so schnell wie möglich und so weit wie möglich zu reduzieren. Das Jobcenter darf von Ihnen verlangen, einen zusätzlichen Job anzunehmen oder, falls Sie das nicht können, was aufgrund Ihrer Schilderung zu erwarten ist, zustehende Renten in Anspruch zu nehmen, weil Renten vorrangige Leistungen sind. So einfach wie Sie sich das vorstellen, läuft das also verständlicherweise, nicht. Wer seine Bedürftigkeit vorsätzlich herbeiführt, und das ist bei einem freiwilligen Rentenverzicht der Fall, hat auch keinen Anspruch auf (ergänzende) staatliche Fürsorgeleistungen. MfG
W*lfgangam 02.08.2018 | 20:10
Hallo Traue mich wieder ..., mit dem Arbeitsversuch ist zunächst mal nicht gesagt, dass Sie Ihren EM-Rentenanspruch dadurch verlieren und 'plötzlich' wieder voll oder teilweise erwerbsfähig im Sinne der DRV wären. Teilen Sie daher Ihrer DRV die beabsichtigte Erwerbsaufnahme/mit Einkommenserwartung - wie hier geschildert - einfach mit, und warten Sie die weitere Antwort ab. Gruß w. PS: wenn die Kohle nicht reicht, ist das Jobcenter für Sie schlicht nicht zuständig, sofern keine grundsätzliche Entziehung der EM-Rente erfolgt, weil Sie wieder mind. 3 Std. tgl. eine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes verrichten können. Zu Unterscheiden ist hier, eine 'Nullzahlung' der EM-Rente nur wegen zu hohem Hinzuverdienst ...sie gelten weiterhin als EM – dann kann nur das Sozialamt ergänzende Leistungen erbringen (HLU, ggf. Wohngeld).
Traue mich wiederam 03.08.2018 | 00:15
Herzlichen Dank für die Infos - hier wird man geholfen....
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