Hallo Traue mich wieder,
grundsätzlich ist ein Hinzuverdienst neben der Rente wegen voller Erwerbsminderung zulässig. Allerdings ist eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 EUR jährlich einzuhalten und die Beschäftigung sollte stundenmäßig in dem verbliebenen Restleistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich ausgeübt werden.
Sofern der erzielte Verdienst über dem Betrag von 6300 EUR liegt, ergäbe sich eine Anrechnung auf die Erwerbsminderungsrente, so dass diese nicht mehr in voller Höhe gezahlt würde.
Der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente bestünde weiterhin auch bei vollständiger Einstellung der Zahlung.
Sollten Sie eine Beschäftigung von mindestens 3 Stunden täglich aufnehmen, wird der Rentenversicherungsträger prüfen, wie Ihr Leistungsvermögen dann zu beurteilen ist und entsprechend ggf. künftig eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligen. Eventuell liegt auch gar keine Erwerbsminderung mehr vor. Wenn Sie Ihrer Beschäftigung gesundheitlich nicht mehr gewachsen sind, müssten Sie ggf. die Rente wegen Erwerbsminderung erneut beantragen.
Inwieweit ein zusätzlicher Anspruch auf ergänzende Leistungen des Jobcenters bestehen würden, wäre dort abzuklären.