Hallo Johannes,
es ist davon auszugehen, dass der Gutachter die bereits vorliegenden Arztberichte über Ihren Gesundheitszustand gelesen haben wird. Trotzdem wird er im Termin eine Anamnese durchführen, das heißt, er wird Sie nach Ihrer bisherigen Krankheitsgeschichte fragen. Eine vorherige schriftliche Aufstellung Ihrerseits wird daher nicht notwendig sein. Sollten Sie dies trotzdem tun wollen, um z.B. in der Aufregung nichts zu vergessen, bleibt es Ihnen natürlich unbenommen, Ihre Krankheitsgeschichte dem Gutachter (ggf. über den Rentenversicherungsträger) vorab zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen