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Experten-Antwort

EM-Rente - Psychiatrisches Gutachten

von Johannes19.09.2015 | 22:55
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, anfang des nächsten Monats steht die psychiatrische Begutachtung meiner Person an. Dem Gutachter liegen die Berichte meiner letzten behandelnden Ärzte/Therapeuten vor. Meine Frage an Sie: Empfiehlt es sich, dem Gutachter vorab eine detaillierte Aufstellung meiner Krankheitsgeschichte zukommen zulassen? beste Grüße Johannes M.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johannes,

es ist davon auszugehen, dass der Gutachter die bereits vorliegenden Arztberichte über Ihren Gesundheitszustand gelesen haben wird. Trotzdem wird er im Termin eine Anamnese durchführen, das heißt, er wird Sie nach Ihrer bisherigen Krankheitsgeschichte fragen. Eine vorherige schriftliche Aufstellung Ihrerseits wird daher nicht notwendig sein. Sollten Sie dies trotzdem tun wollen, um z.B. in der Aufregung nichts zu vergessen, bleibt es Ihnen natürlich unbenommen, Ihre Krankheitsgeschichte dem Gutachter (ggf. über den Rentenversicherungsträger) vorab zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

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2 Antworten

2015Claudiaam 20.09.2015 | 10:53
Hallo Johannes, Du brauchst dem Gutachter vorher keine Unterlagen zu übersenden. Er bekommt alles vom Rentenversicherungsträger. Solltest Du zwischen der letzten Begutachtung und der kommenden neue Befunde, Unterlagen erhalten haben, dann nehme diese einfach zu diesem Termin mit. Wünsche Dir viel Glück
Elisabetham 20.09.2015 | 17:39
Ich würde eine aktuelle Aufstellung meiner Pillen mitnehmen.
Deutsche Rentenversicherung
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