Hallo,
wenn eine volle EM-Rente durch Gerichtsvergleich rückwirkend bis zum Bezug der Altersrente bewilligt wird, muss dann die niedrigere Altersrente der höheren EM-Rente angepasst werden?
Für Antworten bedanke ich mich
Gruß Betina
31.08.2012, 22:38
von
Betina
01.09.2012, 17:51
von
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Hallo Betina, normalerweise erfolgt dann eine sog. Umwandlung in die Altersrente, d.h. Sie müßten auf der Basis der Erwerbsminderungsrente eine Neuberechnung der Altersrente erhalten.
MfG Experte