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Experten-Antwort

EM rente rückwirkend zum 1.9.2014

von jeanette jahn29.11.2015 | 15:09
4689 Ansichten
4 Antworten

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Hallo... Bekomme rückwirkend zum 1.9.2014 em rente da dort mein arbeitlosengeld anspruch bbegannen meine frage dazu ich habe diese Leistung bis zum 2.7.2015 und seitdem keinerlei Einkünfte. Wie ist das denn mit der Nachzahlung nun ? Word die komplett einbehalten und erst bekommt das Arbeitsamt ihr Geld ? Weil dann würde ja nicht über bleiben da meine rente geringer ist. Oder bekomme ich die Rente ab dem 2.7 voll nach gezahlt da das Arbeitsamt ab diesen Datum ja keinen Anspruch mehr auf meine rente hat ? Wäre über antworten sehr dankbar da ich bisher von der drv oder dem sovd keine wirkliche Antwort erhalten habe. Vielen Dank schonmal :)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo jeanette jahn,

ein Erstattungsanspruch der Agentur für Arbeit kann sich nur auf zeitgleich erbrachte Leistungen beziehen. Allerdings wird von der DRV zunächst die komplette Nachzahlung einbehalten.

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3 Antworten

Oduam 29.11.2015 | 15:16
Zitat von jeanette jahn anzeigenausblenden
so ist es. es kann ein erstattungsanspruch nur für den Zeitraum geltend gemacht werden, in dem die Leistung auch bezogen wurde, begrenzt auf den zur verfügung stehenden nachzahlungsbetrag dann würde ich mir mal selbst die frage stellen, wofür sie denn eigentlich die beiträge an den sovd zahlen, wenn sie auf einen so einfach geschilderten fall keine "wirkliche" antwort erhalten.
jeanette jahnam 29.11.2015 | 15:11
Entschuldigung für die Rechtschreibung hab mit dem Handy geschrieben und hab da nicht so wirklich drauf geachtet aber ich hoffe man versteht trotzdem meine frage Stellung :)
jeanette jahnam 29.11.2015 | 15:24
Danke für ihre Antwort mich hat das alles sehr verunsichert.Die nette Antwort des Mitarbeiters des sovd war das er mir das so genau auch nicht sagen könnte in wie weit die rentenversicherung das handhabt... warum ich überhaupt dafür Beiträge zahle ? Das habe ich mich dann nun auch gefragt.Die Antwort darauf ist das ich gestern noch die Kündigung für den sovd geschrieben habe da dies auch leider nicht die erste falsch Auskunft war die ich dort bekommen habe...
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