Hallo Angehöriger,
wie die anderen User bereits festgestellt haben, hängt der Beginn einer Erwerbsminderungsrente einerseits zwar maßgeblich vom Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung (stellt der Medizinische Dienst fest) ab - andererseits aber auch vom Zeitpunkt der (Renten-)Antragstellung. Darüber hinaus spielt es auch noch eine Rolle, ob eine befristete oder eine unbefristete Rente geleistet werden soll.
Sollten Sie mit dem Rentenbeginn bzw. mit dem festgestellten Zeitpunkt der Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit diese im Rahmen eines Widerspruchs (und evtl. anschließender Klage) überprüfen zu lassen.