Hallo Peter,
bei rückwirkender Rentenbewilligung wird der Agentur für Arbeit das gezahlte Arbeitslosengeld in voller höhe max. jedoch in Höhe der zu zahlenden Rente erstattet.
Ob für Sie ein Restbetrag übrig bleibt, ist abhängig von mehreren Kriterien wie z. B. der Rentenhöhe, die Höhe des mtl. Arbeitslosengeldes, Zeitraum der Nachzahlung, usw.
Eine pauschale Aussage ob noch etwas übrig bleibt ist leider nicht möglich.
Sobald die Verrechnung mit dem gezahlten Arbeitslosengeld erfolgt, erhalten Sie entsprechende Mitteilung hierüber. Bitte gedulden Sie sich noch ein wenig.