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Experten-Antwort

EM Rente /Rückzahlung Arbritslosengeld

von Peter31.05.2019 | 09:12
323 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Expertenteam, ich geben Sie EM Rente rückwirkend bewilligt bekommen . Die Nachzahlung wird einbehalten um Arbeitslosengeld an das Arbeitsamt zurück zu zahlen. Können sie mir sagen, ob es einen prozentualen Betrag gibt der zurück gezählt wird? Oder wird die komplette Summe zurück gefordert ? Vielleicht bleibt von der Rückzahlung etwas übrig,das ich dann bekomme ? Viele Grüsse Peter

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

bei rückwirkender Rentenbewilligung wird der Agentur für Arbeit das gezahlte Arbeitslosengeld in voller höhe max. jedoch in Höhe der zu zahlenden Rente erstattet.

Ob für Sie ein Restbetrag übrig bleibt, ist abhängig von mehreren Kriterien wie z. B. der Rentenhöhe, die Höhe des mtl. Arbeitslosengeldes, Zeitraum der Nachzahlung, usw.

Eine pauschale Aussage ob noch etwas übrig bleibt ist leider nicht möglich.

Sobald die Verrechnung mit dem gezahlten Arbeitslosengeld erfolgt, erhalten Sie entsprechende Mitteilung hierüber. Bitte gedulden Sie sich noch ein wenig.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

Arbeitsentgelt wird als Einkommen auf die zu zahlende Rente angerechnet. Eine Erstattung von Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber erfolgt daher nicht.

Mit freundlichen grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

k-o-ram 31.05.2019 | 09:40
Die Agentur für Arbeit bekommt bei der Rückzahlung maximal die Höhe der EM-Rente. Ist die EM-Rente niedriger als das ALG1 (was wohl den Großteil betreffen dürfte), bekommt die AfA nur die Höhe der Rente erstattet. Nachzahlen muss man selber nichts. Ist die EM-Rente höher wie das ALG1, dann würde man das was nach der Zahlung an die AfA übrig bleibt, ausgezahlt bekommen. H.
Peteram 31.05.2019 | 09:53
Dazu habe ich bitte noch eine Frage. Wenn die Rente rückwirkend zum 01.07.18 bewilligt ist, ich aber in diesem Monat noch 3 Wochen gearbeitet habe , bekommt der ehemalige Arbeitgeber,das gezahlte Gehalt auch erstattet ,? Vielen Dank Gruss Peter
Deutsche Rentenversicherung
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