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Experten-Antwort

EM-Rente sichert gegen sozialen Absturz

von Montag12.03.2018 | 08:34
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, sehr viele Menschen haben oft Angst vor einem sozialen Absturz. Die Rente wegen Erwerbsminderung sorgt dafür, dass kein Betroffener ins Bodenlose fällt. Ca. 1,8 Millionen Versicherte der Deutschen Rentenversicherung beziehen derzeit eine Erwerbsminderungsrente. Die allermeisten Erwerbsminderungsrente werden leider nur befristet genehmigt. Ständig wird man von dieser Behörde gepiesackt wie z.b. Gutachter, Verlängerungsantrag und und.. Somit haben die Menschen wieder Angst und werden vielleicht psychisch krank. Ist das so gewollt? Der Grundsatz sollte lauten: Wer einmal eine volle bzw. teilweise EMR erhalten hat, der sollte in Ruhe gelassen werden. Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Renten wegen Erwerbsminderung werden seit 2001 grundsätzlich befristet.

Die Befristung erfolgt für längstens 3 Jahre und kann wiederholt werden. Eine Rente auf Dauer gibt es nur, wenn aus ärztlicher Sicht eine Besserung des Gesundheitszustandes absolut unwahrscheinlich ist.

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9 Antworten

Elisabetham 12.03.2018 | 09:12
Guten Morgen Montag, ich muss Ihnen leider recht geben. Noch schlimmer ist es, wenn man wegen einer psychischen Erkrankung eine Erwerbsminderungsrente benötigt.Es ist schon gut das es eine solche Absicherung gibt, aber das ganze Procedere zehrt an den Nerven (gewollt?) .Man würde ja auch viel lieber ganz normal arbeiten gehen. Was man auch viele Jahrzehnte getan hat.Und somit die Rentenkasse auch gut gefüllt hat. Hier müsste dringend etwas geändert werden.Ebenso was die Gutachter angeht. Ich kann nicht von allen reden, da ich nur von einem Gutachter sprechen kann. Man kommt sich vor wie ein Simulant und wie ich finde, wird solchen Gutachtern viel zu viel Macht gegeben. Hier müsste dringend etwas geändert werden. Auch wenn es immer wieder heißt der Gutachter entscheidet am Ende nicht über die EMR. Es stimmt rein vom Ablauf her schon, aber unterm Strich wird fast immer dem Gutachten gefolgt. Und diesem Groko schenkt man am Besten keine Beachtung. Darauf wartet dieser nur. Viele Grüße Elisabeth
Miniam 12.03.2018 | 09:42
Hallo Elisabeth, bei mir ist es genau umgekehrt, der Gutachter hat mich für vollerwerbsgemindert beschieden, trotzdem hat mich der Sozialmediziner der DRV nur teilerwerbsgemindert beurteilt, ergo, es geht nicht immer nach dem Gutachten. Aus den Kommentaren des Sozialmediziners konnte ich ersehen, dass er sich nicht ausreichend mit meinen Befunden beschäftigt hatte. In 3 Monaten kommt der Verlängerungsrentenantrag auf mich zu und, ja, da haben Sie recht, da ich wegen der Psyche u.a. in Rente bin, habe ich sehr große Angst was als nächstes kommt und es zehrt jetzt schon an meinen Nerven. Hochachtungsvoll Mini
=//=am 12.03.2018 | 09:45
Ich kann einerseits die Angst schon verstehen. Wenn die Rente aber aufgrund einer psychischen Erkrankung gewährt wird (das ist inzwischen die Überzahl der EM-Renten), KANN diese z.B. durch eine langfristige Psychotherapie und somit auch das Leistungsvermögen gebessert werden. Wenn eine sehr schwere Erkrankung vorliegt, z.B. Schizophrenie, ist meistens eine Besserung unwahrscheinlich und es wird eine Dauerrente bewilligt. Es kommt immer auf das Krankheitsbild an und ob eine Besserung wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist. Wenn sich während des Rentenbezugs der Gesundheitszustand noch verschlechtert oder nicht WESENTLICH bessert, braucht eigentlich niemand Angst zu haben, dass die Rente nicht weitergewährt wird.
Montagam 12.03.2018 | 09:52
Hallo Elisabeth, auch ich möchte Ihnen Recht geben und danken. Auch ich kann das nur bestätigen, daß die meisten EMR nach den Gutachten erfolgt. Vorschlag von mir wäre im Antrag bzw. Verlängerung Antrag R0120 die Frage zu stellen: Halten Sie sich für immer erwerbsgemindert? Könnten sie sich vorstellen, irgendwann Mal wieder zu arbeiten? Man wird doch regelrecht drangsaliert. Im Modernen heißt das Mobbing. Mein Motto lautet: Lass Dich unterkriegen und nichts gefallen. Dem GroKo kann man nicht böse sein. Er ist sehr oft überfordert. VLG Montag
Fastrentneram 12.03.2018 | 10:25
Zitat von Montag anzeigen
Was Sie persönlich als Mobbing empfinden, ist aber nur die individuelle Prüfung Ihres Gesundheitszustandes. Im Interesse der Versichertengemeinschaft ist dies unumgänglich. Ihr Vorschlag, man solle den Versicherten fragen, ob er „irgendwann“ in der Lage wäre wieder zu arbeiten ist einfach nur absurd. Genau dies wird von Medizinern bei jedem EM-Antrag gesprüft und wenn erforderlich auf Antrag auch überprüft. Sie sollten bei allem Verständnis für Ihre Situation nicht unrealistisch werden.
Cooperam 12.03.2018 | 14:55
Ich wurde nach meinem Erstantrag für die EM-Rente auch ca. 2 Stunden von einem Gutachter-Arzt befragt. Ich wurde sehr gut behandelt. Der Mann war sachlich und hat sich Zeit genommen. Nach drei Wochen habe ich eine Bewilligung der EM-Rente in der Post gehabt. Ich bin diesem Arzt immer noch sehr dankbar. Ist also nicht immer alles schlecht wenn es um die Antragsphase geht.
Vorschlägeram 12.03.2018 | 15:31
Mein Vorschlag wäre es, die unbefristeten EM-Renten abzuschaffen. Es sollte immer in Abständen von 2 Jahren genau geprüft werden, ob nicht vielleicht doch eine Besserung eingetreten ist. Also nur befristete EM-Renten. Nur in ganz offensichtlichen Fällen sollte eine vereinfachte Abhandlung erfolgen, alle anderen Fälle genauste Prüfung. Denn in so einigen Fällen tritt eine Besserung des Zustandes ein, aber aufgrund einer voreiligen Entfristung derEM-Rente erfolgt keine richtige Prüfung mehr. Manche Spezialisten nutzen das schamlos aus, wie man hier zuweilen sehen kann. Volle Erwerbsminderung sollte meiner Meinung nach erst dann eintreten, wenn der Versicherte nicht in der Lage ist, mindestens 1 Stunde am Tag erwerbstätig zu sein. Das dürfte einigen Personen schon Anlass genug sein, sich Arbeit vermitteln zu lassen. Die Rentenkasse wird dann auch entlastet, sicherlich mindestens im unteren Milliardenbereich pro Jahr
???am 12.03.2018 | 13:57
"Vorschlag von mir wäre im Antrag bzw. Verlängerung Antrag R0120 die Frage zu stellen: Halten Sie sich für immer erwerbsgemindert?" Im R0215 (Selbsteinschätzungsbogen zur Feststellung der Erwerbsminderung) wird diese Frage, nur etwas anders formuliert, gestellt. Es steht Ihnen frei, diesen Bogen auch Ihrem Verlängerungsantrag beizufügen.
Unverständlich am 12.03.2018 | 13:56
Das würde so einigen sehr gut gefallen! Einmal EM-Rente, immer EM-Rente, das ganze Leben lang, ohne jegliche Kontrolle und Überprüfung. Die anderen D-- bezahlen ja für mich. Das ist keine gute Lebenseinstellung !!! Auf Kosten anderer leben. Jeder ist auch für sich selbst verantwortlich. Und nebenbei: Dann noch polemisch und ausfallend werden. Das alles spricht nicht für Sie.
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