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Experten-Antwort

EM Rente, Sozialgericht, Maßnahmen des Arbeitsamtes

von Paula Panzer13.01.2020 | 12:33
131 Ansichten
3 Antworten

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Ich befinde mich in einem laufenden Verfahren beim Sozialgericht wegen Erwebsminderungsrente und beziehe noch für ca. 6 Wochen ALG 1. ALG 2 werde ich nicht bekommen und habe somit dann kein Einkommen mehr. Das Arbeitsamt hat mir eine 5monatige Weiterbildungsmaßnahme in Teilzeit angeboten um damit auch eine Weitere Zahlung von Leistungen für mich zu erreichen und die Zeit bis zur Entscheidung durch das Sozialgericht bezüglich der EM-Rente zu überbrücken. Gefärde ich durch die Annahme dieser Weiterbildungsmaßnahme meine Chancen auf eine positive Entscheidung des Sozialgerichts? Ich bin mir außerdem nicht sicher ob ich diese Maßnahme überhaupt durchhalten kann. Müsste ich im Falle, dass ich sie abbreche, die bis dahin erhaltenen Leistungen wieder zurück bezahlen? Vielen Dank im voraus für Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paula,

da das Sozialgericht unabhängig ist, können wir keine Wertung für das Gericht vornehmen.

Was im Falle eines Abbruches der Weiterbildungsmaßnahme über die Agentur für Arbeit mit den bereits erhaltenen Leistungen entsteht, erfragen Sie bitte direkt bei der Agentur für Arbeit als zuständigem Leistungsträger.

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2 Antworten

icham 13.01.2020 | 15:02
Paula Panzer bei sowas wäre ich sehr vorsichtig und muss genau überlegt werden. Nachher heißt es sie haben die Fortbildung gemacht. Also können Sie auch arbeiten hört sich jetzt etwas grob an ist aber so. Auch wenn das Arbeitsamt was anderes sagt. ich hoffe Sie haben nicht denselben Fehler gemacht wie ich. Und haben unterschrieben dass sie für das Arbeitsamt zu Verfügung stehen,um das Arbeitslosengeld zu bekommen.
Orloffam 13.01.2020 | 17:10
Das ist gut gemeint von der AfA, aber gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht! Alg 1 erhalten Sie über den eigentlichen Zeitraum hinaus, wenn Sie irgendwelche Maßnahmen absolvieren, die von der AfA unterstützt werden. Sie begehren aber EM-Rente, was bedeutet, daß Ihre Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt ist (die Kriterien sind sicher genauestens bekannt). Wenn Sie kein ALG 2 erhalten, haben Sie womöglich ausreichendes Vermögen oder sind im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft versorgt. Das Existenzminimum ist vom dt. Staat nun einmal definiert. Daher würde wohl auch die Empfehlung Sozialamt nichts nützen. Ich wünsche Ihnen, dass Ihre Rentenangelegenheiten baldigst und in Ihrem Sinne geregelt werden. Tapfer durchhalten und Finger weg von dem Angebot der AfA!
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