Hallo Paula,
da das Sozialgericht unabhängig ist, können wir keine Wertung für das Gericht vornehmen.
Was im Falle eines Abbruches der Weiterbildungsmaßnahme über die Agentur für Arbeit mit den bereits erhaltenen Leistungen entsteht, erfragen Sie bitte direkt bei der Agentur für Arbeit als zuständigem Leistungsträger.