Ich befinde mich in einem laufenden Verfahren beim Sozialgericht wegen Erwebsminderungsrente und beziehe noch für ca. 6 Wochen ALG 1. ALG 2 werde ich nicht bekommen und habe somit dann kein Einkommen mehr. Das Arbeitsamt hat mir eine 5monatige Weiterbildungsmaßnahme in Teilzeit angeboten um damit auch eine Weitere Zahlung von Leistungen für mich zu erreichen und die Zeit bis zur Entscheidung durch das Sozialgericht bezüglich der EM-Rente zu überbrücken. Gefärde ich durch die Annahme dieser Weiterbildungsmaßnahme meine Chancen auf eine positive Entscheidung des Sozialgerichts? Ich bin mir außerdem nicht sicher ob ich diese Maßnahme überhaupt durchhalten kann. Müsste ich im Falle, dass ich sie abbreche, die bis dahin erhaltenen Leistungen wieder zurück bezahlen?
Vielen Dank im voraus für Antworten