Im Jahr 2014 habe ich EM Rente beantragt. Nach Ablehnung ging ich in den Widerspruch und warte nun auf die Entscheidung des zuständigen Sozialgerichts. 2010 bin ich nach einer OP 18 Monate nicht arbeitsfähig gewesen und anschließend in 2 Tagesklinikaufenhalten (2011 u. 2013) und einem Klinikaufenthalt in 2017 halbwegs belastbar geworden. An meinen alten Arbeitsplatz konnte ich nicht zurück, da die Firma verkauft wurde. ALG1 endete 2014 und seit 2015 erhalte ich H4. Diese Situation hat mich finanziell und nervlich ruiniert. Ich befinde mich ambulant in Therapie. Da ich mit inzwischen 58 Jahren nicht weiter in der Warteschleife hängen und vor lauter Kummer und Zukunftsangst noch mehr gesundheitlich abbauen will, musste ich aktiv werden. Ich habe jetzt allen Mut zusammengenommen und mich beworben. Es ist ein Selbstversuch. Ob er gelingt, weiß ich nicht.
Reha vor Rente - dieses Angebot hat es nie gegeben. Auch eine Wiedereingliederung nicht, weil der Arbeitsplatz weggefallen war. Das AA hat mir 2014 geraten EM Rente zu beantragen (GdB 50). Defakto war ich von 2010 bis 2014 nicht vermittelbar, weil ich weniger als 3 Stunden/Tag belastbar gewesen bin.
Frage:
1. Muss ich den Antrag zurücknehmen, wenn ich ein Jobangebot mit 30-35 Stunden/Woche in
meinem alten Beruf annehme?
2. Müsste bei einem positiven Bescheid (u. U. befristet) die RV vom Tag der Antragstellung zahlen - also rückwirkend?
3. Kann das Sozialgericht den Antrag ablehnen, weil ich jetzt arbeiten möchte?
4. Welche Ansprüche hätte dann ggf. das Jobcenter an mich?
Danke für die Antwort :-)
Hanka