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Experten-Antwort

EM-Rente teilweise - voll

von Andrea Huber28.04.2011 | 17:53
1804 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, wenn man eine teilweise Rente wegen Erwerbsminderung hat und noch arbeitet, wird diese ja auch dann nur so gezahlt. Wenn man aber kündigen muss, weil man den Job auch in Teilzeit nicht mehr machen kann und sich arbeitslos melden muss, kann man dann beantragen, dass die volle Rente gezahlt wird? Ich habe mal gehört, dass eine teilweise Rente bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit als befristete volle Rente gezahlt wird. Und was passiert, wenn man den Teilzeit-Job auf einen 400-Euro-Job runterfahren muss?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können, sollten Sie einen Antrag auf volle EM stellen und schauen, was dabei rauskommt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Das geht nur, wenn man arbeitslos ist; hat mit dem 400-Job nichts zu tun!

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3 Antworten

Elisabetham 28.04.2011 | 21:46
Hallo Andrea! Als AN muss man niemals kündigen.
KSCam 28.04.2011 | 22:28
Natürlich können Sie als Teilrentner die volle Rente beantragen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie inzwischen voll erwerbsgemindert sind - das sollte doch eigentlich offensichtlich sein und nicht erfragt werden müssen. Zur Kündigung gäbe es im Übrigen die Krankschreibung als Alternative, seine Arbeitszeit kann auch jeder freie Bürger herauf oder herabsetzen - ob es die Rente gibt, entscheidet Ihr Leistungsvermögen und die DRV:
Andrea Huberam 29.04.2011 | 06:57
Ich möchte nicht die Rente neu beantragen (volle Rente), da ich mich sonst evtl. wieder begutachten lassen muss (und das war teilweise entwürdigend). Mir geht es darum, dass doch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung als Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird wenn man arbeitslos ist (Ich habe mal gelesen, das nennt sich "Arbeitsmarktrente"). Geht das nur wenn man arbeitslos ist oder auch, wenn man einen 400,- Euro-Job hat?
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