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em-rente-thailand

von thai-fan15.10.2009 | 18:16
1345 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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beziehe unbefristete em-rente ,habe gedanken nach thailand zu gehen;dann ca. nur noch 2xjährlich in deutschland.frage : ist das möglich,sind probleme zu erwarten ? konto,wohnsitz in deutschland bleibt vor-erst erhalten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn die EM-RT aufgrund des Arbeitsmarktes gezahlt wird dürfen Sie nicht nach Thailand ziehen. Nur, wenn die EM-RT aus gesundheitlichen Gründen gezahlt wird können Sie dorthin ziehen. Probleme gäbe es denn nur mit der Krankenkasse, diese sollten Sie vorab mit denen klären.

4 Antworten

-_-am 16.10.2009 | 12:01
Hallo? "beziehe unbefristete em-rente" Wie kann das eine Arbeitsmarktrente sein? Nur "Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, ..." Zur Krankenversicherung: http://www.dvka.de
Erfahreneram 16.10.2009 | 13:54
Manche Antworten der " Experten " hier verwundern mich auch....
hkpam 16.10.2009 | 17:57
Ich muss Ihnen zustimmen. Allein eine gestrige Aussage, wonach über einen Widerspruch spätestens nach 6 Monaten entschieden worden sein MUSS, zeigt von eklatantem Nichtwissen der "Experten" zu bestimmten Themenbereichen.
@ schlaumeieram 16.10.2009 | 20:42
Im Sozialrecht ist als spezialgesetzliche Norm § 88 SGG einschlägig. Wenn nach Ablauf von sechs Monaten über Ihren Antrag ohne erkennbaren Grund nicht entschieden wurde, haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialgericht eine sogenannte "Untätigkeitsklage" einzureichen
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