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EM-Rente trotz nichtwerwerbsmäßige Pflege

von Karin25.03.2010 | 19:19
1708 Ansichten
3 Antworten

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Meine Frage ist, seit ca. 2 Jahren bin ich in psychischer Behandlung, da mir manchmal alles zuviel wird, und dann muss ich nur noch weinen, seit 3 Jahren pflege ich zusätzlich meinen Vater Pflegestufe III in kombinierte Pflege mit der Sozialstatíon, diese kommt 2x in der Woche um mich zu untersützen, seit 2 Jahren habe ich meine Teilzeitstelle aufgrund Kostenersparnis durch AG-Kündigung erhalten, nun bin ich Hartz_IV-Empfängerin, meine Psychotherapeutin rät mir, ich solle unbedingt EM-Rente beantragen, ich bin 1968 geboren, kann in wirklich EM-Rente beantragen obwohl ich meinen Vater pflege. Danke für die Antwort. Karin

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.03.2010 | 10:30

Hallo Karin,

das von der Pflegekasse gezahlte Pflegegeld wird nicht auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet. Inwieweit die Pflegetätigkeit für die Rentengewährung hinderlich ist, kann nicht allgemein gesagt werden. Ich würde Ihnen raten, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

2 Antworten

Wolfgangam 25.03.2010 | 19:25
Hallo Karin, > kann in wirklich EM-Rente beantragen obwohl ich meinen Vater pflege. Einkünfte aus einer Pflegetätigkeit - egal, welche Pflegestufe - zählen nicht als Hinzuverdienst und könnten somit die Erwerbsminderungsrente (EM) nicht beeinflussen ...falls Ihre Frage in Richtung Rente/Einkommen zielte. In der Regel werden die Pflegeleistungen des Pflegebedürftigen (Vater) an die Pflegeperson (Tochter) weitergegeben. Sofern die Weitergabe eines Pflegegeldes nicht höher ausfällt, ist das weder für eine EM noch für eine vorgezogene Altersrente ein Problem. Problem als solches könnte nur entstehen, dass Sie Ihre geminderte Erwerbsfähigkeit 'doch' in Arbeit in Form der Pflegeleistungen umsetzten - damit über einen eigentlich nur begrenzt möglichen Zeitrahmen (unter 3 Stunden, unter 6 Stunden) eine Tätigkeit ausüben können. Unabhängig davon wird der med. Dienst der Rentenversicherung Ihren genauen Umfang der Leistungsfähigkeit beurteilen. Wenn Sie danach nur eingeschränkt erwerbsfähig sind, also rentenberechtigt, und trotzdem entgegen der eigenen gesundheitlichen Möglichkeiten eine Pflegetätigkeit ausüben, steht Ihnen die EM-Rente uneingeschränkt zu. Sie sollten den EM-Antrag stellen. Allerdings, und das wundert mich etwas, Hartz IV ...normalerweise hätte der ALG-2-Zahler Sie längst zur amtsärztlichen Untersuchung geschickt, falls Anzeichen für eine eingeschränkte Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegen würden. Gruß w.
Schadeam 25.03.2010 | 19:39
...den Antrag kann jeder stellen, was dabei rauskommt ist eine andere Frage, und an der Pflege Ihres Vaters wird das nicht scheitern. Es kommt letztlich darauf an, ob Sie als erwerbsgemindert beurteilt werden oder nicht - im schlimmsten Fall wird der Antrag abgelehnt weil Sie arbeiten können.
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