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EM-Rente u Ehrenamt

von SHG03.09.2008 | 18:04
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Was ist bei Bezug von voller Erwebsminderungsrente (Zeitrente) zu beachten bei ausübung eines Ehrenamt in einer SHG -Selbsthilfegruppe,nur Kostenerstattung bei sehr geringem Zeitaufwand. Gigt es hier nachteile bei Hilfe zur Selbsthilfe für Betroffene?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Erzielen Sie Einkünfte aus einer als ehrenamtlich bezeichneten Tätigkeit ( weil sich das aus Satzung oder Vertrag ergibt), sind diese, soweit sie Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung oder Arbeitseinkommen darstellen, auch als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Ehrenamtliche Tätigkeiten werden steuerlich gefördert. Bestimmte Beträge der Einkünfte bleiben deshalb steuerfrei, zum Beispiel nach § 3 Nr.12, 26 oder 26a EStG und vermindern entsprechend das Arbeitsentgelt bzw. das Arbeitseinkommen. Bei der Höhe des vom Arbeitgeber bescheinigten Arbeitsentgelts (soweit es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt) muss die steuerliche Förderung bereits mindernd berücksichtigt sein. Gleiches gilt auch bei einer selbstständigen Tätigkeit: hier berücksichtigt das Finanzamt die steuerliche Förderung beim festgestellten Arbeitseinkommen.

Neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann rentenunschädlich bis zu 400 Euro/ Monat hinzuverdient werden. Zweimal pro Jahr darf der Verdienst auch bis zu 800 Euro/ Monat betragen, wenn im übrigen Jahr die 400-Euro Grenze eingehalten wird.

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