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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Klaus,
es kommt darauf an seit wann Ihr Kollege die Rente bezieht, sollte er sie bereits vor dem 01.01.2001 bezogen haben würde es sich um eine BU-Rente (Berufsunfähigkeitsrente) handeln, die den Rentenartfaktor 0,6667 hat, bei einem Rentenbeginn nach dem 31.12.2000 würde es sich um eine wegen teilweiser Erwerbsminderung handeln, bei welcher der Rentenartfaktor 0,5 beträt.
Der Rentenartfaktor für die Altersrente beträgt 1,0, bei bei vorzeitiger in Anspruchnahme (wozu auch die Rente wegen ATZ gehört) gibt Abzüge von bis zu 18% so dass sich der Wert bis auf 0,82 verringern kann.
Es kann also nicht pauschal gesagt werden ob sich die Rente verdoppelt oder nicht.
Auf die Entgeltpunkte besteht Besitzschutz bei Umwandlung der Rente. Bei einem evtl. Wegfall der Rente von 24 Kalendermonaten.
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