Es kommt auf den Grund an, warum die volle EM-Rente nur bis 2008 gewährt wurde.
Fragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach, ob vor dem Ende der Zeitrente in 2008 eine Nachuntersuchung vorgesehen ist. Ist dies der Fall, kommt es auf das Urteil des Sozialmedizinischen Dienstes an, ob und ggf. für wie lange (evtl. wieder zeitlich befristet) die Rente weiter gewährt wird. Der RV-Träger wird in diesem Fall rechtzeitig vor Ende der Zeitrente eine evtl. erforderliche Nachuntersuchung veranlassen.
Falls die Befristung nicht ausschließlich wegen Ihres Gesundheitszustandes erfolgte, sondern weil Sie zur Zeit arbeitslos sind, werden Sie voraussichtlich kurz vor Wegfall der Rente vom Rentenversicherungsträger angeschrieben, ob sich in Ihren Verhältnissen etwas geändert hat.
Auf jeden Fall wird die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung weitergezahlt, falls es zum Wegfall der vollen EM-Rente kommt.
Beantragen Sie aber auf jeden Fall ca. 2 Monate vor Ende der Rente formlos die Weiterzahlung. Ein vollständig neuer Antrag ist in der Regel nicht erforderlich.