Aufgrund des Minijobs werden vom Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 15% des Verdienstes und Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 13% des Verdienstes bei einer Beschäftigung außerhalb eines Privathaushaltes entrichtet.
Ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit greift nur für die Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung - in diesem Fall sind dann vom Arbeitnehmer 4,9% des Verdienstes zusätzlich zum Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers in Höhe von 15% zu entrichten. Ein Verzicht auf die bestehende Versicherungsfreiheit bei der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Minijobs ist nicht möglich.