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Experten-Antwort

EM Rente und Abmeldung beim Arbeitsamt

von Helmut195129.11.2011 | 06:44
2540 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Bin 60 Jahre,seit 5 Jahren arbeitslos,beziehe keine Leistungen mehr. Habne mich aber beim Arbeitsamt,wegen ständigem Ärger mit meinem Berater schon vor 2 Jahren abgemeldet. Meine gesundheitlichen Probleme würden aber laut Gutachten meiner Ärzte für eine vorzeitige EM Rente ausreichen. Ich hätte mich aber nicht beim Arbeitsamt abmelden dürfen,soviel habe ich ich jetzt schon erfahren. Frage: Kann ich überhaupt vorzeitig eine EM Rente beantragen ? Wenn nein: Ab wann kann ich in Altersrente gehen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sollten sich umgehend mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen, um zu klären, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Altersrente oder auch eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind. Wenn Ihr Leistungsvermögen eingeschränkt ist, können Sie jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Der Grad der Behinderung (GdB) ist allerdings bei der Beurteilung des Leistungsvermögens nicht maßgebend.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

???am 29.11.2011 | 08:15
Der GdB hat mit der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente wenig zu tun. Inwieweit derzeit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, lässst sich nicht genau sagen. Es wird vermutlich knapp werden. Stellen Sie am besten sofort einen Renten-Antrag (geht auch fomlos!).
Helmut1951am 29.11.2011 | 06:48
Nachtrag: Könnte ich mit einem GDB von 50 trotz Abmeldung beim Arbeitsamt eine EM Rente erhalten ?
Annaam 29.11.2011 | 10:50
GdB hat mit EM-Rente nichts zu tun. Wenn Sie 35 Versicherungsjahre haben, können Sie aber mit 60 Altersrente für Schwerbehinderte beziehen, mit Abschlag. Für EM-Rente brauchen Sie definitiv 36 Monate Versicherungszeit in den letzten 5 Jahren.
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