Hallo,
die Entbindung von der Schweigepflicht ermöglicht der privaten Versicherung nur die Einsicht in vorhandene ärztliche Unterlagen der gesetzlichen RV. Dies wird in der Regel vorgenommen, um Kosten zu sparen. Eine Auswirkung auf die gesetzliche Rente hat dies nicht. Auch beeinflusst die Entscheidung der privaten Rentenversicherung ob Sie von dort Rente bekommen oder nicht nicht die Entscheidung der gesetzlichen Rentenversicherung. Ebensowenig wie es keine Anrechnung dieser Rente auf die gesetzliche Rente gibt.