Treffen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Arbeitslosengeld zusammen, ist das Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Auf das Restleistungsvermögen kommt es nicht an. Ein Erstattungsanspruch der Agentur für Arbeit ergibt sich in diesen Fällen nicht, da Arbeitslosengeld auch neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu zahlen ist.
Die Agentur für Arbeit muss allerdings Bezieher einer teilweisen EM-Rente aufzufordern, innerhalb eines Monats die volle EM-Rente zu beantragen, sofern der Rentenbezieher sein Restleistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr verwerten kann. Stellt dieser den Antrag nicht, folgen Sanktionen.
Näheres sollten Sie aber bei der Agentur für Arbeit klären, hier geht es originär um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.