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Em-Rente und arbeitslos

von Horst06.08.2008 | 15:54
1278 Ansichten
3 Antworten

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Wer kann mir folg. Frage beantworten: Bekomme ab Sept.08 halbe EM-Rente, bin aber arbeitslos. Das Arbeitslosengeld ist höher als die EM-Rente. Zahlt mir jetzt die AA die Differenz ??

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Treffen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Arbeitslosengeld zusammen, ist das Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Auf das Restleistungsvermögen kommt es nicht an. Ein Erstattungsanspruch der Agentur für Arbeit ergibt sich in diesen Fällen nicht, da Arbeitslosengeld auch neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu zahlen ist.

Die Agentur für Arbeit muss allerdings Bezieher einer teilweisen EM-Rente aufzufordern, innerhalb eines Monats die volle EM-Rente zu beantragen, sofern der Rentenbezieher sein Restleistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr verwerten kann. Stellt dieser den Antrag nicht, folgen Sanktionen.

Näheres sollten Sie aber bei der Agentur für Arbeit klären, hier geht es originär um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

"Treffen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Arbeitslosengeld zusammen, ist das Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst zu berücksichtigen"

Dies bedeutet, dass das Arbeitslosengeld, sofern es die individuelle Hinzuverdienstgrenze (=das 0,23-fache der monatlichen Bezugsgröße, vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung) überschreitet und nicht die in meiner ersten Antwort geschilderte zweite Möglichkeit ("Die Agentur für Arbeit muss allerdings Bezieher einer teilweisen EM-Rente aufzufordern, innerhalb eines Monats die volle EM-Rente zu beantragen, sofern der Rentenbezieher sein Restleistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr verwerten kann. Stellt dieser den Antrag nicht, folgen Sanktionen.")zum Zuge kommt, auf die Rente angerechnet wird und sich dadurch die Rente mindert.

All das läßt sich aus Ihrem Rentenbescheid entnehmen. Gehen Sie damit zu einer Beratungsstelle der DRV, dort kann man ihnen den Berechnungsweg anhand des Bescheides erklären. Sollten Sie im Antrag angegeben haben, AloGeld zu beziehen, erfolgt die Prüfung zur Anrechnung automatisch.

1 Antworten

Horstam 07.08.2008 | 13:26
Heißt das, der Hinzuverdienst (Arb.losengeld) bleibt bei der Höhe d.Rente unberücksichtigt? Man bekommt beides ohne Kürzung ausbezahlt ?
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