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Experten-Antwort

EM-Rente und Arbeitsplatzausstattung

von Fromme27.03.2017 | 17:15
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5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, EM-Rentnern ist es ja gestattet, eine (nicht-)selbstständige Tätigkeit (unter 3 Std. täglich) auszuüben, wobei die Rente im Rahmen des Hinzuverdienstes entsprechend gekürzt wird. Wird bei diesen Beschäftigungsverhältnissen eine Arbeitsplatzausstattung rentenunschädlich gefördert? Vielen Dank schon jetzt für eine zeitnahe und konstruktive Beantwortung dieser Frage. Mit freundlichen Grüßen K. Fromme

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fromme,

in der Tat ist es so, dass durch eine berufliche Reha, bei bereits geminderter Erwerbsfähigkeit diese wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden soll oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden soll. Sofern die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird Ihr Rentenversicherungsträger einen entsprechenden Antrag bewilligen. Aber im Ergebnis wäre es dann so, dass nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“ die Rente dann eventuell entfallen würde.

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4 Antworten

W*lfgangam 27.03.2017 | 18:58
Hallo Fromme, ist im Rahmen einer beruflichen Reha (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) möglich: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Leistungsvoraussetzungen hier (Seite 7): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Erfolgsaussichten erfahren Sie nur im Rahmen der Antragstellung, Vordrucke hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Und ja, die Leistungen sind kein Hinzuverdienst. Gruß w.
KSCam 27.03.2017 | 18:52
Wohl kaum. An was denken Sie konkret? was soll Ihnen bezahlt werden? Zunächst ist doch mal der Arbeitgeber gefordert den Arbeitsplatz seines Arbeitnehmers auszustatten. Bei Selbständigen ist der Selbständige sein eigener Chef, der somit selbst für seinen Betrieb verantwortlich ist. Man könnte zwar an berufliche Reha denken, das greift aber nur, wenn durch die Reha zu erwarten ist, dass dadurch die Rente entfallen könnte. Aber das ist wohl eher nicht Ihr Ziel, oder?
Doppelherz1952am 27.03.2017 | 20:17
Zitat von W*lfgang anzeigen
Korrekterweise müsste es dann lauten: "Und NEIN, die Leistungen sind kein Hinzuverdienst". Oder: "Und JA, die Leistungen sind Zuverdienst.":-) (Was mein kleiner Bruder kann, kann ich VIEL besser....:-)) (Doppelsmile)
W*lfgangam 28.03.2017 | 20:01
...kommt auf den Bezugspunkt/Ausgangsfrage an: > Wird bei diesen Beschäftigungsverhältnissen eine Arbeitsplatzausstattung rentenunschädlich gefördert? Eindeutig Ja (warum sollte da 'nein' stehen, es wird doch/ja rentenunschädlich gefördert?) ...UND ist kein Hinzuverdienst ;-) Gruß w. PS: bei doppelter Verneinung/Bejahung komm ich auch schon mal ins Rudern, hier nicht :-))
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