Hallo Fromme,
in der Tat ist es so, dass durch eine berufliche Reha, bei bereits geminderter Erwerbsfähigkeit diese wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden soll oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden soll. Sofern die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird Ihr Rentenversicherungsträger einen entsprechenden Antrag bewilligen. Aber im Ergebnis wäre es dann so, dass nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“ die Rente dann eventuell entfallen würde.