Hallo,
der Aussage von W*lfgang ist voll zuzustimmen. Es steht Ihnen frei, jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Ob sich dies überhaupt lohnen würde anhand der Rentenzahlbeträge, kann man Ihnen in der persönlichen Beratung erläutern.
Zu beachten ist jedoch auch die Rückzahlungen an den Arbeitgeber, der sogenannte "Störfall" und zur steuerrechtlichen Beurteilung des gesamten Sachverhaltes. Hierzu kann die Rentenversicherung keine Auskünfte geben. Wenden Sie sich hier bitte an Ihren Arbeitgeber und einen Steuerexperten (Finanzamt oder Steuerberater).
Ob Sie eine Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen, kann nur im Rentenverfahren geklärt werden.
Freundliche Grüße