Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM Rente und Ausbildung zum Übungsleiter

von Susanne15.01.2020 | 19:39
183 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich beziehe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Nun ist der Behindertensportverein an mich herangetreten und hat mir ein Angebot gemacht, ein mal die Woche als Übungsleiter tätig zu werden. Ansich ist dies ja trotz Rente möglich. Jedoch wird hierfür eine Ausbildung benötigt, die über 2 Wochenenden und 3x1 Wochen läuft und im Anschluss alle vier Jahre aufgefrischt werden muss. Ist dies mit der EM Rente zu vereinbaren, da ja die tägliche Arbeitszeit unter 3 Stunden liegt.Gibt es Sondergenehmigungen, wenn der behandelnde Arzt dieses befürwortet?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.01.2020 | 09:21

Hallo Susanne,

ob bei Ihnen (weiterhin) volle Erwerbsminderung vorliegt, hängt von ihrem tatsächlichen Leistungsvermögen ab, das nur vom medizinischen Fachpersonal der Rentenversicherung beurteilt werden kann. Eine ausgeübte Tätigkeit hat dabei allenfalls Indizwirkung; aus ihr kann nicht fundiert auf das tatsächliche Leistungsvermögen geschlossen werden. Wenn Sie zum Beispiel weniger als 3 Stunden täglich arbeiten, kann es dennoch sein, dass Ihr Leistungsvermögen bei mehr 3 Stunden liegt. Daher kann Ihnen in diesem Forum niemand mit Sicherheit sagen, ob Sie bei Ausübung der Fachübungsleitertätigkeit weiterhin Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben.

Man kann hier lediglich die Aussage treffen, dass eine Fachübungsleitertätigkeit mit einer täglichen Arbeitszeit unter 3 Stunden dem bisher festgestellten Leistungsvermögen bei voller Erwerbsminderung nicht widerspricht.

Ihr Rentenversicherungsträger kann im Übrigen das Vorliegen von voller Erwerbsminderung jederzeit und unabhängig von einer Beschäftigung überprüfen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Berateram 15.01.2020 | 20:04
Eine rechtsverbindliche Antwort können sie nur erhalten, wenn Sie die Situation Ihrem zuständigen Rententräger mitteilen. Alle anderen Antworten der Hobbyexperten und sogar des Experten sind unverbindlich und helfen Ihnen daher nicht konkret weiter. Letztendlich entscheidet der sozialmedizinische Dienst Ihres zuständigen Rententrägers über Ihre individuelle Situation und wer hier im Forum weiß schon, wie dort die Ausbildungszeit bewertet wird. Zumindest könnte der Gedanke aufkommen, dass Sie doch in der Lage sind, täglich 3 Stunden und mehr arbeiten zu können.
W°lfgangam 15.01.2020 | 20:46
Hallo Susanne, lesen Sie diesen Beitrag, am Ende finden Sie ein Reservoir an weiteren Antworten/Links zu Ihrer Frage: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/em-rent… Zusammengefasst: ja geht, wenn ... Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026