Hallo!!
Ich habe im April 2010 eine volle EM-Rente rückwirkend zum 01.03.2008 erhalten.
Habe in dieser Zeit eine Belastungserprobung und ein Jahr eine berufliche Integration, also Teilhabe am Arbeitsleben, gemacht. Die berufliche Reha war laut der Einrichtung nicht erfolgreich, da kein Arbeitsverhältnis zu stande kam.
Nun, meine Frage:
- Wenn ich nochmals eine berufliche Reha machen will,
natürlich in einer anderen Einrichtung, die für kaufmännische Berufe spezialisiert ist,
- muss ich dann wieder von mir aus einen Antrag für Teilhabe am Arbeitsleben stellen?
- oder veranlasst die DRV das sowie so von sich aus?
Meine EM-Rente ist auf 3 Jahre befristet und diese läuft Ende Febr. 2011 aus.
Also muss ich im letzten Ouartal 2010 die Weiterbewilligung beantragen.
Wie soll ich mich am Besten verhalten? Ich will doch wieder arbeiten!
Freue mich auf Eure Antworten.
Grüße
Claudia