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EM-Rente und berufliche Reha

von Claudia13.05.2010 | 07:27
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo!! Ich habe im April 2010 eine volle EM-Rente rückwirkend zum 01.03.2008 erhalten. Habe in dieser Zeit eine Belastungserprobung und ein Jahr eine berufliche Integration, also Teilhabe am Arbeitsleben, gemacht. Die berufliche Reha war laut der Einrichtung nicht erfolgreich, da kein Arbeitsverhältnis zu stande kam. Nun, meine Frage: - Wenn ich nochmals eine berufliche Reha machen will, natürlich in einer anderen Einrichtung, die für kaufmännische Berufe spezialisiert ist, - muss ich dann wieder von mir aus einen Antrag für Teilhabe am Arbeitsleben stellen? - oder veranlasst die DRV das sowie so von sich aus? Meine EM-Rente ist auf 3 Jahre befristet und diese läuft Ende Febr. 2011 aus. Also muss ich im letzten Ouartal 2010 die Weiterbewilligung beantragen. Wie soll ich mich am Besten verhalten? Ich will doch wieder arbeiten! Freue mich auf Eure Antworten. Grüße Claudia

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Claudia,

bei Ihrem Sachverhalt ist es für den Rentenversicherungsträger wichtig rechtzeitig ein Signal zu erhalten wie Sie Ihre Zukunft sehen.

Ist eine baldige Wiedereingliederung, im Hinblick auf Ihren Gesundheitszustand, in das Erwerbsleben möglich, so können Sie schon jetzt erneut Leistungen zur Teilhabe beantragen. Von Ihrer letzten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben kennen Sie ja die Ansprechpartner.

Sollte ein baldiger Einstieg ins Erwerbsleben aus gesundheitlichen Gründen noch nicht möglich sein, bleibt nur der Antrag auf Verlängerung der EM-Rente. Er wäre tatsächlich im letzten Quartal 2010 zu stellen.

Für Ihre Zukunft wünschen wir alles Gute und empfehlen die weiteren Schritte mit Ihrer Fachberaterin/Ihrem Fachberater für Rehabilitation zu besprechen. Von dort können Sie alle notwendigen Informationen erhalten.

2 Antworten

Matzeam 13.05.2010 | 08:25
Ohne Antrag von ihnen läuft gar nichts. Auch von Seiten der RV wird nichts automatisch veranlasst. Ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben macht erst dann - eventuell - Sinn, wenn die EM-Rente ausläuft und Sie gesundheitlich wieder in der Lage sind , so eine Massnahme wie eine berufliche Reha auch mit großer Wahrscheinlichkeit durchzustehen. Sie sollten sich also gut überlegen, ob Sie dann im letzten Quartal 2010 die Verlängerung ihrer EM-Rente beantragen oder einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Eine gesundheitliche Überprüfung hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit wird in jedem Falle aber bei ihnen stattfinden müssen, um seitens der RV eine entsprechende Entscheidung treffen zu können, was von beiden Dingen in ihrem Fall sinnvoll wäre.
Mitleseram 13.05.2010 | 12:53
Ohne Anträge läuft da erst mal gar nichts. Die erste Frage, die Sie für sich beantworten müssen, ist die nach dem Warum des Scheiterns. Da sollten Sie m.E. externen Rat einholen. Denn nur dann, wenn Sie herausgefunden haben, wo das Problem liegt, können Sie die Ursache auch beseitigen. Unabhängige Beratung erhalten Sie bei den Sozialverbänden, wenn Sie Mitglied sind. Mitgliedschaft kostet nicht viel, ist aber später auch bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen hilfreich.
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