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EM Rente und dann weiter ?

von Tellon16.12.2010 | 12:37
1672 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Ich erhalte eine halbe EM Rente wegen Berufsunfähigkeit. Laut Rentenberater kann ich frühestens mit 63 in vorzeitige Altersrente gehen. Frage: Könnte ich mit einer Schwerbehinderung früher in Rente gehen ? Und ab wann könnte ich meine Riesterente erhalten ?

5 Antworten

Heinericham 16.12.2010 | 12:44
Hinsichtlich der Riesterrente müssen Sie in den Versichungsvertrag schaun, was dort möglich ist. Hinsichtlich der Rente für schwerbehinderte Menschen kommt es auf ihr Geburtsdatum an, wann Sie diese frühestmöglich beantragen können. Bitte teilen Sie noch Ihr Geburtsdatum mit.
Tellonam 16.12.2010 | 13:11
Ich bin 1954 geboren
KSCam 16.12.2010 | 17:41
Wenn Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen und mindestens zu 50% schwerbehindert sind, ist die Altersrente für Schwerbehinderte frühestens mit 60+8 Monaten möglich.
W*lfgangam 16.12.2010 | 20:39
> Ich glaube gelesen zu haben, das man bei Erhalt einer teilweisen Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit den selben Status hat wie ein Schwerbehinderter. Hallo Simone, ja, aber nur dann, wenn die BU/EU nach dem bis 2000 geltenden Recht eingetreten ist - somit der Rentenfall der 'Erwerbsminderung' vor 2001 med. festgelegt worden ist UND die Geburt vor 1951 liegt. Merkblatt zum Nachlesen hier (Seite 21 ff.): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Gruß w.
simonam 16.12.2010 | 20:09
Ich glaube gelesen zu haben, das man bei Erhalt einer teilweisen Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit den selben Status hat wie ein Schwerbehinderter. Das heißt Sie könnten bei 35 Versicherungsjahren mit 60+8 Monaten die vorzeitige Rente mit 10,8 % Abzügen erhalten.
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