Sie sind gut, gerade ich bin es doch der aufzeigt, dass
es zwei verschiedene paar schuhe sind:
Tatsache, bescheinigung" Amt für Versorgung und
Familienförderung-Versorgungsamt"
Laut feststellungsbescheid nach § 4 abs 1 schwerbe-
hindertengesetz (SchwbG) beträgt der grad der be-
hinderung ( GdB) 100 %.
Gleichzeitig liegt ständige hilflosigkeit i.S., des § 33 b
abs. 3 einkommensteuergesetz ( EStG) vor.
Der betreffende hat als polizeibeamter im einsatz beim
autorennen beide beine verloren.
Nicht mehr als beamter, aber als angestellter weiterhin bei
der polizei als angestellter beschäftigt.
Will gar nicht untersuchen ob volle erwerbsminderungsrente
auch möglich gewesen wäre.
Nur bei EMR. spricht man eben nicht von prozenten- die
durchaus auch aussagekräftig sein können-, sondern von ver-
schiedenen stufen und voller EMR.
Es kann doch auch sein, bei nur 50% behinderung wird die
volle EMR. gewährt, da nur mehr täglich unter drei stunden
arbeit aus gesundheitlichen gründen zumutbar ist.
Natürlich weiß ich auch, dass hier auch fehler passieren, auch
ein hervorragender arztbericht kann die EMR. beschleunigen,
dies ist aber die ausnahme.
Hoffe, sie sind fair genug dieses thema, nicht wegen uns zwei
oder drei aus diskutieren zu können. Dies ist für betroffene und
andere staatsbürger sehr wichtig,
Natütlich wäre es erfreulich, wenn der urheber unseres
meinungsaustausches nochmals stellung nehmen würde.
Mit freundlichen Grüßen.