EM-Rente und Erstattungsansprüche

von
Gaby

und ein frohes neues Jahr an Alle.

Mittlerweile habe ich ja meinen Rentenbescheid erhalten, aus dem ich nur zum Teil schlau werde. Bislang fehlen ja leider noch die Erstattungsansprüche der KK und der AA. Die DRV hat ihren Anspruch für das Übergangsgeld während der Reha geltend gemacht. Sie haben einen Betrag festgesetzt (mein monatlicher Brutto-Rentenbetrag), haben davon das Übergangsgeld, welches ich erhalten habe abgezogen. So blieben 58,-- €, von denen noch Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen wurde - bliebe für mich 51,-- € übrig.

Jetzt habe ich gedacht, dass das mit dem Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld ebenso gemacht wird. Diese Gelder waren ebenso hoch, wie mein Übergangsgeld. Würde also heißen: Von meinem Brutto Rentenbetrag wird das ALG/Krankengeld abgezogen, blieben wieder knapp 60,-- € übrig, abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung - blieben zu meinen Gunsten wieder 50,-- €.

Nun habe ich jetzt aber wieder gehört, dass nicht das Netto-Krankengeld bzw. Netto-Arbeitslosengeld zugrunde gelegt wird. Ist das richtig?

Danke Euch im Voraus.

LG
Gaby

Experten-Antwort

Bei dem in Ihrem Rentenbescheid aufgeführten Nachzahlungsbetrag handelt es sich um einen "Nettobetrag", so dass daraus auch nur die Nettozahlungen an Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld zu erstatten sind.

von
Gaby

Zitiert von: Techniker

Bei dem in Ihrem Rentenbescheid aufgeführten Nachzahlungsbetrag handelt es sich um einen "Nettobetrag", so dass daraus auch nur die Nettozahlungen an Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld zu erstatten sind.

Vielen Dank.

Verstehe ich das also richtig, dass von meiner monatlichen Netto-Rente nur das von mir erhaltene Netto-Krankengeld abgezogen wird?

Experten-Antwort

Korrektur der 1. Experten-Antwort: Beim Krankengeld ist der Bruttobetrag aus der Rentennachzahlung zu erstatten.

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