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Experten-Antwort

EM-Rente und Erstattungsansprüche

von Gaby17.01.2013 | 08:06
4400 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich hätte mal eine Frage: mir wurde die EM-Rente zugesprochen und die KK/AA angeschrieben, zwecks Mitteilung der Erstattungsansprüche, da ich sowohl Krankengeld als auch ALG 1 bekommen habe. Da ich gehört habe, dass man die ganze Sache beschleunigen kann, wenn man direkt zu den Leistungsträgern geht, habe ich das getan und beiden eine Kopie meines Rentenbescheide gegeben. Kurze Zeit später bekam ich von der AA Bescheid; sie haben der DRV unverzüglich ihre Ansprüche mitgeteilt. Bei der KK hingegen tut sich nichts. Gestern habe ich noch einmal angerufen und es liegt nicht einmal der Rentenbescheid vor, den ich vor zwei Wochen abgegeben habe. Lt. Auskunft der KK weiß man immer noch nicht, dass ich eine Rente beziehe. Ich habe noch einmal darauf hingewiesen, dass meine Rente für zwei Jahre rückwirkend gezahlt wird, was bedeutet, dass die KK eine Menge Geld bekommen könnte. Ich bin jetzt die Dumme, da mir der mir zustehende Nachzahlungsbetrag nicht ausgezahlt wird, da die Erstattungsansprüche nicht gemeldet werden. Wird die DRV ewig warten, bis alle Ansprüche gemeldet sind oder gibt es eine Frist? Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Ein zweites Mal bin ich noch einmal bei der KK gewesen und habe ein Formular für meine Zusatzrente (VBL) abgegeben. Auch hier bekomme ich die Zusatzrenge für zwei Jahre rückwirdkend. Auch dieses Formular liegt nicht vor. Danke im Voraus. Mfg Gaby

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gaby,

die Rentenversicherung wird die Nachzahlung nicht auszahlen, bevor die KK den Erstattungsanspruch beziffert hat. Eine Erstattung ist erst nach Ablauf von 12 Monaten nach der Mitteilung des Rententrägers an die Krankenkasse ausgeschlossen. Haben Sie schon mal bei dem Rententräger nachgefragt, ob dort auch eine Mitteilung an die (richtige) KK rausgegangen ist - nicht dass hier ein Fehler passiert ist...

Ansonsten liegt das Problem wohl bei der KK und da könne wir Ihnen hier im Forum leider nicht helfen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 17.01.2013 | 08:56
Ja, es gibt eine Frist. Die DRV muss Ihre Nachzahlung bs zu 1 Jahr einbehalten.
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