Hallo Gaby,
die Rentenversicherung wird die Nachzahlung nicht auszahlen, bevor die KK den Erstattungsanspruch beziffert hat. Eine Erstattung ist erst nach Ablauf von 12 Monaten nach der Mitteilung des Rententrägers an die Krankenkasse ausgeschlossen. Haben Sie schon mal bei dem Rententräger nachgefragt, ob dort auch eine Mitteilung an die (richtige) KK rausgegangen ist - nicht dass hier ein Fehler passiert ist...
Ansonsten liegt das Problem wohl bei der KK und da könne wir Ihnen hier im Forum leider nicht helfen.