Meine Frage: Ich noch ALG I, meine Frau ohne Bezüge. Wohnen im Eigenheim.
Sie ist momentan bei mir familienversichert. Wenn ich EM-Rente erhalte, was ist dann mit der Familienversicherung meiner Frau? Muß sie dann ALG II beantragen, damit sie krankenversichert ist?
Wenn Ihre Frau jetzt bei Ihnen familienversichert ist, dann bleibt sie das auch für den Fall, dass Sie EM-Rente beziehen (varausgesetzt Ihre Frau hat kein eigenes Einkommen über 300€ im Osten bzw. 350 € im Westen).
Die genannten Grenzen von Steffen beziehen sich auch Einkommen aus selbständiger Tätigkeit.
Nach Rückfrage bei meiner Krankenkasse aus ähnlichem Grund vor etwa2 Monaten wurde mir gesagt, ein Minijob bis 400,-- Euro ist bei der Familienversicherung ohne Belang.
Gruß Tom
Hallo rater,
den Beiträgen von Steffen und Tom möchte ich zustimmen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 10 Abs. 1 SGB V. Hier sind auch die Einkommensgrenzen (300/350 EUR sowie max. 400 EUR bei geringfügig Beschäftigten) verankert. Für eine rechtsverbindliche Auskunft muß ich sie jedoch trotzdem an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen.
Der Kern meiner Frage lautet: Ist meine Frau bei mir weiter familienversichert, wenn ich EM-Rente erhalte?
Kurz gesagt: Ja, sofern...(vgl. bisherige Antworten).
Es gibt aber seit dem 01.04.2007 eine weitere Möglichkeit, die die bisherigen Aussagen kippen könnten. Nämlich die Einführung einer neuen Versicherungspflicht für Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall. Deswegen rate ich Ihnen auf jeden Fall bei der Krankenkasse nachzufragen.