Hallo rater,
den Beiträgen von Steffen und Tom möchte ich zustimmen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 10 Abs. 1 SGB V. Hier sind auch die Einkommensgrenzen (300/350 EUR sowie max. 400 EUR bei geringfügig Beschäftigten) verankert. Für eine rechtsverbindliche Auskunft muß ich sie jedoch trotzdem an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen.