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Experten-Antwort

EM-Rente und GdB

von etc26.05.2011 | 16:37
1518 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe - nach § 116 - einen EM-Rentenantrag gestellt, ueber den ich lt. tel. Auskunft demnaechst Bescheid erhalten soll. Bin 59 J. - und habe jetzt rueckwirkend ab Febr. 2011 einen GdB von 50 erhalten. Ist dieser GdB irgendwie relevant fuer diese Rente, d.h., muss ich die DRV dringend von diesem GdB unterrichten vor der Entscheidung ueber die EM-Rente? Oder spielt der GdB " rententechnisch" erst bei einer moeglichen Altersrente ( vorzeitig) eine Rolle?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits von oder so richtig erläuterte, trifft dies nur bei der Altersrente zu.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

oder soam 26.05.2011 | 16:49
Völlig richtig - in Ihrem Fall nur relevant für die Altersrente - ggf. ab dem 60.Lj. Aufgrund der Umdeutung steht die EM vmtl. bereits fest - in anderen EM-Verfahren ist ein GdB bzw. ein Aktenzeichen des Versogungsamtes ggf. hilfreich, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden bzw. vorhandene med. Unterlagen zu nutzen.
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