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EM-Rente und Gewerbe

von Kurt K.03.09.2008 | 15:36
1239 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann man als Bezieher einer vollen EM-Rente nebenher ein Gewerbe anmelden wenn der Verdienst unter den Freibeträgen bleibt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich kann Schade und Kurt nur zustimmen: neben einer ab 2001 bezogenen Erwerbsminderungsrente kann ein rentenunschädlicher Hinzuverdienst in Höhe von 400 EURO/ Monat sowohl in einer abhängigen Beschäftigung als auch in einer selbstständigen Tätigkeit erzielt werden.

Anders ist es bei einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, die vor 2001 begonnen hat: eine selbstständige Tätigkeit ist hier generell nicht zulässig. Dabei kommt es weder darauf an, dass ein Gewinn erzielt wird (auch wenn nur Verluste entstehen, führt dies zum Wegfall dieses Rentenanspruchs) noch ob die selbstständige Tätigkeit aktiv betrieben wird ( auch nur eine rein direktive Tätigkeit führt zum Wegfall ). Fällt diese Rente auf Grund einer Selbstständigkeit tatsächlich weg, kann noch der Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit nach dem bis 2000 geltendem Recht bestehen. Gleichzeitig wird durch die Rentenversicherung geprüft, ob ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem ab 2001 geltenden Recht besteht - neben der ja eine selbstständige T. möglich ist (s.o.).

3 Antworten

Schadeam 03.09.2008 | 15:49
ja
Kurt K.am 03.09.2008 | 17:58
Danke. Gilt das auch für Renten die schon vor dem 01.01.2001 bezogen wurden?.
Wolfgangam 03.09.2008 | 21:51
Hallo Kurt, der Anspruch auf die nach dem Recht vor 01.01.2001 festgestellten Erwerbs"unfähigkeits"renten (nicht Erwerbs"minderungs"rente) entfällt bei selbständiger Tätigkeit. Seite 15: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDo… Zur Ausgangsfrage; die Gewerbeanmeldung können Sie jederzeit vornehmen ;-) Gruß w.
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