Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM-Rente und Greencard USA

von Mr.America10.10.2016 | 20:19
1729 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hi, habe die Greencard für die USA erhalten und kann dort ab 2017 arbeiten und leben. Bin 48 Jahre und erhalte die unbefristete EM-Rente seit 3 Jahren (1.408,32 Euro Netto). Hatte zuvor 21 Jahre als Ingenieur gearbeitet und bin dann mit Burn Out in der Rente gelandet. Würde jetzt gerne in Amerika nochmal durchstarten. Was passiert mit der EM-Rente? Melde ich mich da ab? Und dann? Klingt sicher etwas ungewöhnlich diese Story, stimmt aber.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mr. America,

grundsätzlich können sie Ihrer Beschäftigung auch im Ausland nachgehen. Und sofern es sich lediglich um einen Minijob mit Beschäftigung bis 3 Stunden täglich handelt, sollten Sie wegen der EM-Rente normalerweise auch keine Probleme bekommen. Ausnahme wäre hier nur bei einer eventuellen Arbeitsmarktrente, von der hier wahrscheinlich nicht auszugehen ist. Auf jeden Fall sollten Sie aber Ihre Absicht schon vorher Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen, insbesondere, wenn möglicherweise schon klar sein sollte, wann und mit welcher Beschäftigung sie beginnen werden.

Wegen der Frage, ob und wie Sie sich ggfs. krankenversichern müssten, empfehlen wir Ihnen sich unbedingt mit Ihrer derzeitigen Krankenversicherung in Verbindung zu setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

W*lfgangam 10.10.2016 | 20:42
Hallo Mr. America, zunächst bedeutet eine neue Beschäftigung nicht, dass Sie aus Sicht der DRV die volle Erwerbsminderung wieder erlangt haben - der Rentenanspruch kann durchaus auch neben der Beschäftigung weiter bestehen. Vorgehensweise: Schildern Sie der DRV Ihre künftige Beschäftigung, kleine Tätigkeitsbeschreibung, tgl./wöchtl. Arbeitszeit und das erwartet Monatseinkommen und hinterfragen Sie damit die Auswirkungen auf Ihre unbefristet EM-Rente - insbesondere auch bei Verzug ins Ausland/USA. Möglicherweise könnte der EM-Status erhalten bleiben (nach 6 Monaten volle Pulle wieder zusammengeklappt, Rente läuft wieder an) und zunächst wegen des Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze auf NULL gesetzt werden - Spekulation eben, aber Gewissheit erfahren Sie nur von Ihrem DRV-Sachbearbeiter. > Klingt sicher etwas ungewöhnlich diese Story, stimmt aber. Das Leben ist nicht ungewöhnlich, hält immer Überraschungen/Möglichkeiten bereit. Versuchen Sie es einfach/durchstarten und halten Sie durch ...good luck für Sie. Gruß w.
****am 11.10.2016 | 11:10
Hallo Mr. America, ja es sind schon viele EM-Rentner ins Ausland gegangen, nur nicht unbedingt um dort zu Arbeiten. Sehen sie ihr ganzes Vorhaben nicht zu sehr durch eine Rosa Brille? Eine Private KV in den USA wird den größten Teil ihrer EM Rente kosten, sofern sie überhaupt einen Vertrag bekommen bei der Vorgeschichte(Burn Out) und wenn sie nicht noch ein fettes Finanzpolster in der Hinterhand haben wird der Rest kaum zum leben reichen. Auch der Arbeitsmarkt und die Arbeitsbedingungen in den USA sind doch etwas härter als in D. Wenn sie unter den vergleichsweise humanen Bedingungen in D schon einen BO bekommen haben, wie wollen Sie dann in den USA klarkommen?
Mr.Americaam 11.10.2016 | 08:10
Vielen Dank, W*lfgang! Ich habe ja vom 17. bis zum 45. Lebensjahr durchgehend in die Rentenkasse eingezahlt und möchte diese Ansprüche nicht komplett verlieren. Gerade in den USA mit der privaten Krankenversicherung etc. möchte ich nicht in 5 Jahren 'auf der Strasse sitzen' und in Deutschland hätte ich eine lebenslange Rente verloren. Daher würde mich sehr interessieren welche Optionen es gibt. Als EM-Rentner darf ich ja immerhin bis 3 Stunden täglich arbeiten bis 450,00 Euro. Dürfte ich das auch in den USA? Die Arbeitsverträge sind dort mit nur wenigen Wochen Kündigungsfrist versehen. Was passiert wenn ich nach 3 Monaten den (Mini-)Job verliere? Ist überhaupt schon einmal ein EM-Rentner ins Ausland gegangen?
=//=am 11.10.2016 | 13:14
Wenn Sie bisher in einer gesetzlichen KK als Rentner versichert waren, ist evtl. weiterhin die deutsche KV zuständig. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer gesetzlichen KK. Für Privatversicherte: https://www.americandream.de/auswandern-usa/partnerangebote/vers…
W*lfgangam 12.10.2016 | 22:03
Ergänzend: oder auch da mal reinschauen: https://wirelesslife.de/gesetzliche-krankenversicherung-auslands… liest sich gut, Anwartschaftsversicherung erklärt, und Fragen möglich - Kommentare folgen. Gruß w. PS: Erster Ansprechpartner ist natürlich die eigene GKV. Über die Anwartschaftsversicherung kann man sich aber grundsätzlich auf jeder GKV-Web-Seite informieren. Auch interessant: http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/versicherte/na…
Mr.Americaam 13.10.2016 | 11:12
Nochmals Danke an W*lfgang und Co. Ich habe meine Krankenversicherung (DAK) angerufen und sollte mein Anliegen schriftlich einbringen was ich bereits vor drei Tagen online getan habe. Bisher keine Antwort. Scheint kompliziert zu werden.
Max1964am 17.10.2016 | 21:38
dann kanns mit dem Burn-Out ja nicht mehr so schlimm sein. Im Interesse der tatsächlich Erkrankten, die teils jahrelang um ihre Rente streiten müssen oder gar gänzlich abgelehnt werden, sollte man hier schon freiwililig auf Weiterzahlung o.ä. verzichten. eigentlich schon nicht zu fassen, dass die DRV wegen Burn-Out (!) unbefristete Rente gewährte. mag man kaum glauben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026