Hallo liebe Experten,
ich habe vor kurzem meinen unbefristeten Rentenbescheid bekommen, aufgrund von Unfallfolgen, die mir durch einen Autofahrer zugefügt wurden. Schuldanerkenntnis der Haftpflicht liegt vor.
Während meiner langen AU-Zeit gab es bereits einen Ausgleich zwischen Haftpflicht und Rentenversicherung, mehrere Tsd. Euro.
Telefonisch bekam ich von der DRV die Auskunft, dass die Haftpflicht jährlich den Verlust an Rentenbeiträgen ausgleicht und es "rententechnisch" so wäre, als ob ich immer weiter arbeiten gehen würde und der Unfall nie stattgefunden hätte.
Nun, mit Eintritt in die unbefristete Rente, finde ich im aktuellen Rentenverlauf diese Summe nicht.
Gibt es hierfür ein Buchstabenkürzel? vielleicht hab ich es übersehen.
Wird diese Ausgleichssumme der Haftpflicht regelmäßig aufgestockt, wie bei Tariferhöhungen oder zum Inflationsausgleich?
Wird meine EM-Rente entsprechend der so zufließenden EP regelmäßig erhöht?
Ich müsste eigentlich noch bis 2034 arbeiten...
Leider erreiche ich keinen "passenden" Sachbearbeiter am Telefon. Hab den Sachverhalt in den letzten Tagen schon mehrmals erklärt, werde weiterverbunden, bekomme Antworten die mit "eigentlich" und "müsste so sein" formuliert werden.
Jetzt kann ich nicht mehr und hoffe hier auf Unterstützung.
Danke