Bei der Prüfung des Hinzuverdienstes werden Gewinne und Verluste aus mehreren selbständigen Tätigkeit gegeneinander aufgerechnet. Ergibt sich dabei ein Gewinn von max. 4800 Euro jährlich, wird die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten.
Die Rentenversicherungspflicht einer Dozententätigkeit wird durch den Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht berührt. Versicherungsfreiheit besteht bei steuerrechtlichem Gewinn bis zu 4800 Euro.