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EM-rente und Hinzuverdienst

von Karl05.02.2010 | 12:29
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie würde sich der Hinzuverdienst bei einer vollen Erwerbsminderungsrente errechnen, wenn in einem Kalenderjahr aus freiberuflicher Dozententätigkeit Einnahmen von 6000 Euro und aus freiberuflicher Beratertätigkeit ein Verlust von 2000 Euro entstehen würden? Würde sich etwas ändern, wenn den Einnahmen aus Dozententätigkeit Betriebsaufwendungen (anteilige Abschreibungen, Betriebsmittel, Bewirtungskosten) von 2000 Euro zugerechnet würden, so dass dann ein Gewinn (Einnahmen minus Aufwendungen)aus Dozententätigkeit von 4000 Euro entstehen würde bei Plusminus 0 aus selbständiger Beratertätigkeit? Unterliegen Einkünfte aus Dozententätigkeit der Rentenversicherungspflicht auch bei Bezug einer EM-Rente? Falls Ja, beträgt der Freibetrag dann 4800 Euro? Gerechnet auf die Einnahmen oder den Gewinn? Wenn der Gewinn aus Dozenten- und Beratertätigkeit jeweils 4000 Euro betragen würden und gleichzeitig aus Gewerbebetrieb ein Verlust von 4000 Euro erzielt würde, wie hoch wäre dann der für die Rentenversicherung entscheidende Hinzuverdienst? Wir gehen in allen Fällen davon aus, dass die entsprechende Arbeitszeit unter 15 Stunden wöchentlich liegt.

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei der Prüfung des Hinzuverdienstes werden Gewinne und Verluste aus mehreren selbständigen Tätigkeit gegeneinander aufgerechnet. Ergibt sich dabei ein Gewinn von max. 4800 Euro jährlich, wird die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten.

Die Rentenversicherungspflicht einer Dozententätigkeit wird durch den Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht berührt. Versicherungsfreiheit besteht bei steuerrechtlichem Gewinn bis zu 4800 Euro.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenze nicht zu berücksichtigen.

Gewinne bzw. Verluste aus einem Gewerbebetrieb werden mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit aufgerechnet.

2 Antworten

Karlam 05.02.2010 | 18:45
Vielen Dank für die Antwort. Werden bei der Prüfung des Hinzuverdienstes die Einkünfte aus selbständiger Arbeit auch mit Gewinnen und Verlusten aus anderen Einkunftsarten (Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen) verrechnet?
-_-am 06.02.2010 | 03:03
Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist. http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__15.html
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