Kurzes Beispiel:
Volle EM-Rente 16.100,00 Euro jährlich Netto.
Hinzuverdienst unter 3 Stunden täglich und unter 15 Stunden wöchentlich jährlich 10.000,00 Euro.
Von den 10.000,00 Euro sind 6.300,00 Euro „rentenunschädlich“.
Das darüber liegende Einkommen - in diesem Fall 3.700,00 Euro - wird zu 40 Prozent mit der Rente verrechnet?
Wären also 1.480,00 Euro bei 10.000,00 Euro Jahreseinkommen die nicht bei mir ankommen?
Stimmt das so?
Viele Grüsse
Toddel
Volle EM-Rente 16.100,00 Euro jährlich Netto.
Hinzuverdienst unter 3 Stunden täglich und unter 15 Stunden wöchentlich jährlich 10.000,00 Euro.
Warm sollte man bei über 1.340 €UR Netto-Rente pro Monat noch 3 Stunden täglich knechten gehen ?
Kopfschüttel....
Ist doch nur eine Prüfungsfrage.
Von Toddel auf Trottel. Das passt. Wer voll erwerbsgemindert und jährlich 10.000 Euro dazuverdient, dem gehört sofort die Rente gestrichen und wird auf über 6 Stunden eingestuft.
Von Toddel auf Trottel. Das passt. Wer voll erwerbsgemindert und jährlich 10.000 Euro dazuverdient, dem gehört sofort die Rente gestrichen und wird auf über 6 Stunden eingestuft.
Aus Dir spricht doch schon wieder der Alkohol, Ted!
Von Toddel auf Trottel. Das passt. Wer voll erwerbsgemindert und jährlich 10.000 Euro dazuverdient, dem gehört sofort die Rente gestrichen und wird auf über 6 Stunden eingestuft.
Aus Dir spricht doch schon wieder der Alkohol, Ted!
Und du auch. Bist auch so einer.
Stimmt das so?
Hallo Toddel,
Sie können auch auf 6300/Jahr reduzieren, da kommt dann alles bei Ihnen an ;-)
Was glauben Sie, was bei der alten mtl. Hinzuverdienstgrenze in der Summe bei Ihnen 'angekommen' wäre, wenn wenigstens 1/4, gar die 1/2, unter Beachtung von 2 'doppelt' zulässigen Monaten wieder individuelle Berechnung der EM-Rente zu kürzen gewesen wäre? Sicher ein bisschen weniger, als mit der neuen Regelung. Aber dafür macht die DRV ja bei Bestandsrenten auch eine vergleichende Berechnung, mit welchem Hinzuverdienstrecht Sie sich besser stehen.
Gruß
w.