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EM-Rente und Honarartätigkeit

von rentnerr15.10.2008 | 04:40
1579 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo alle zusammen. Ich bekomme volle EM- Rente auf Zeit. nun habe ich das ANgebot ca. 4 mal im Monat ca.8 h zu arbeiten. nun meine Fragen: * wird meine Rente gekürzt, da es mehr als 3 sTunden am Tag wären? * bei 8€/ pro Stunde käme ich im Jahr auf eine Betrag, den ich versteuern müsste? * muss ich mehr krankenkassen beitrag zahlen oder bleibt der Satz, der jetzt von der Rente abgezogen wird? Es wäre für mich ein Versuch zu arbeiten, allerdings muss ich im Vorfeld wissen, ob ich nicht mit Minus hinausgehe, da ich für einige Fahrten zur Arbeit ein Taxi nehmen muss und meine ergänzende Sozialhilfe um die zu erwartenden Einnahmen gekürzt wird

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei einem monatlichen Zusatzeinkommen in Höhe von 256,-- Euro würde ich keine deutlichen Probleme erwarten.

Der Begriff Honorartätigkeit deutet auf eine Selbständigkeit hin. Wegen der Geringfügigkeit fallen grundsätzlich keine Sozialabgaben beziehungsweise Pauschalabgaben an die Minijobzentrale an.

Zumindest eine Einkommensteuererklärung werden Sie meines Erachtens abgeben müssen. Wegen der Höhe eventuell anfallender Steuern erkundigen Sie sich bitte beim Finanzamt oder den einschlägigen Steuerexperten.

Eine Beseitigung der Erwerbsminderung ist bei dieser eingeschränkten Tätigkeit nicht zu erwarten. Anders sähe es aus, wenn Honorar und Arbeitsumfang steigen würden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Grundsätzlich handelt es sich bei der Aufnahme jedweder Tätigkeit oder Beschäftigung um eine Ände-rung der Verhältnisse, die dem Rententräger anzuzeigen ist. Darauf wurden Sie im Rentenbewilli-gungsbescheid hingewiesen. Welche Vorgänge (auch Gedankengänge) dies bei Ihrem Rententräger auslöst vermag ich nicht abzuschätzen. Das hängt eindeutig vom Einzelfall ab. Wohl aber würde ich bei einer geringfügigen Tätigkeit keine Einschränkungen erwarten, so zumindest meine bisherige Er-fahrung.

16 Antworten

rentnerram 15.10.2008 | 05:23
ich würde mit dem zu erwartenden Honorar unter den 350€ brutto bleiben, die ich verdienen darf
Schadeam 15.10.2008 | 07:59
von der Verdienstgrenze her gesehen, die im übrigen bei 400 € liegt, passiert nichts. Ob ein Arzt (spätestens wenn die Verlängerung der Zeitrente ansteht,) sich die Frage stellt ob jemand der an einzelnen Tagen ganztags arbeiten kann, noch voll erwerbsgemindert ist - darüber kann allenfalls spekuliert werden. Wegen der KV fragen Sie doch bitte Ihre Krankenkasse. Wegen der Steuer wird wohl nichts passieren, wenn Ihre Rente und Ihr Vermögen so gering sind, dass Sie derzeit ergänzende Sozialhilfe bekommen - wenn Sie die 4x8x8= 256 € erhalten und sich die SH reduziert oder entfällt, werden Sie kaum steuerpflichtig werden. Aber das entscheidet nicht die RV sondern das Finanzamt.
egalam 15.10.2008 | 14:17
Hallo Schade, sind Sie Bediensteter der DRV??? Wenn sich also jemand während einer EM-Rente selbständig macht und daraufhin die Rente wegfallen würde, weil etwa der Verdienst zu hoch ist oder die Tätigkeit eben nicht mit Em-Rentenbezug kompatibel ist, ist es dann so, dass derjenige ab dem Moment des Wegfalls der Rente und fortbestehender selbständiger Tätigkeit keinen Schutz mehr bei Erwerbsminderung hätte oder gibt es da ne Übergangszeit oder sowas????Wäre im Hinblick auf neue Krankheitsschübe dann ja nicht so schlau, es mit Selbständigkeit zu versuchen und dabei das Risiko des Rentenentzuges einzugehen...
Schadeam 15.10.2008 | 14:37
...der soll sich in diesem Fall individuell beraten lassen, ob er den EM Schutz durch freiwillige Beiträge oder Pflichtbeiträge erhalten kann. Als Selbständiger kann er ja Pflichtbeiträge entrichten.....
egalam 15.10.2008 | 14:49
Ok...Danke. Ergänzend noch kurz: - Gibt es einen Mindestpflichtbeitrag?Also wie hoch ist sowas etwa?? - Derjenige muss dann aber theoretisch und auch praktisch wohl erst wieder 3 Beitragsjahre entrichten, um erneut Anspruch zu haben, oder???
Knut Rassmussenam 15.10.2008 | 15:18
Rentenbezugszeiten sind anspruchserhaltend.(§43 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI)
egalam 15.10.2008 | 15:34
Aha Danke..guter Hinweis. Heißt das, dass man quasi erstmal nen Zeitraum von 3 Jahren hätte (vorausgesetzt, diese 3 Jahre waren vor der "ersten EM" mit Beitragszeiten belegt), in denen man keine Beiträge an die RV zahlen müßte und der EM-Schutz trotzdem erhalten bliebe???
Schadeam 15.10.2008 | 15:48
nach 3 Jahren "Belegung" könnten max. 2 Jahre "Lücke" liegen, dann wieder "3 Jahre Belegung" usw. und der EM Schutz bliebe auf ewige Zeit erhalten. Aber klären Sie das bitte individuell mit Ihrem Rententräger, nicht dass doch ein "Pferdefuß" dabei ist...sonst kommen noch x Rückfragen.
egalam 15.10.2008 | 16:07
Häää?? Also das kann ja jetzt, unabhängig von einer weiteren individuellen Klärung mit dem RVT, im Grundsatz so nicht stimmen? Gem. Hinweis von Knut Rasmussen könnte ja nach einer 3 jährigen Belegung auch eine z.B. 6-jährige Lücke weg EM-Rente liegen. Dann würde statt 5 Jahre eben 11 Jahre zurückgeschaut und dort müßten 3 Belegungsjahre sein?? Zumindest wenn der Hinweis von Knut Rasmussen stimmt???
Mam 15.10.2008 | 16:16
Sie dürfen die EM-Rente nicht als Lücke werten. Es ist tatsächlich so, dass dieser EM-Rentenbezug die 5 Jahresfrist verlängert (in Ihrem Beispiel ganz genau auf die 11 Jahre).
egalam 15.10.2008 | 16:24
Genau...der Begriff "Lücke" ist sicher nicht passend, aber entscheidend ist ja, das es eben dann ein Zeitraum von 11 Jahren und nicht 5 Jahren ist.....wobei ich mir dann unabhängig vom Gesundheitszustand bei einem erneuten Antrag auf EM-Rente doch eine gewisse "Reserviertheit" des RVT vorstellen kann, vor allem wenn vorher bereits eine Dauerrente bezogen wurde..Haben Sie da praktische Erfahrung????
rentnerram 15.10.2008 | 18:39
es würde sich um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (freiberuflich), die laut § 3 Nr. 26 EStG bis zu einer Höhe von 2100 € jährlich steuerfrei sind. Über diesen Satz würde ich wenn ich ein Jahr durchhalte, drüber kommen. ich brauche aber kein Gewerbe anmelden. Wichtig ist mir vor allem, dass wenn ich diesen Job versuchsweise annehme, mir die Rente nicht gekürzt oder eingestellt wird, weil ich an einigen Tagen 8 Stunden arbeiten werde
rentnerram 15.10.2008 | 18:32
Ich habe 2004 bis 2005 Krankengeld bezogen und dann bis zur Beantragung der Rente, Sozialhilfe. D.H, meine letzten RV-Beiträge habe ich Ende 2005 gezahlt. davor habe ich fast 3 Jahre gearbeitet. Damit wäre ich doch jetzt aus dieser 3 Jahre gezahlt in den letzen 5 Jahren eh raus, oder?`und würde damit bedeuten, wenn mir die Rente aberkannt würde, weil ich an einigen Tagen 8 Stunden arbeitet und damit über den üblichen 3 Stunden- fit-sein liege, und ich dann es gesundheitlich nicht packe, ich erst mal meinen Rentenanspruch verloren hätte, oder?
Schadeam 15.10.2008 | 18:26
hab ich etwa behauptet, dass die Rentenzeit eine Lücke ist? Das war doch durch Knut R. bereits geklärt..... eben weil es nicht so einfach ist, riet ich ja zur persönlichen Beratung - um die vielen Rückfragen zu vermeinden :)))
KSCam 15.10.2008 | 20:27
was soll jetzt diese Frage? Wenn Sie die Rente aktuell bekommen, brauchen wir doch über die Vorversicherungszeit nicht "Rumzueiern" - die muss doch erfüllt sein! ente zu erhalten. M.E. gibt es nur einen Tipp für Sie: sollte die Rente je wegfallen, machen Sie sich sofort auf zur Rentenberatung und fragen dann konkret nach, was Sie tun müssen, um für den Fall einer erneuten Verschlechterung wieder EM Rente zu erhalten. Alles Theoretisieren ist doch müßig - im Ernstfall könnten die Gesetze ganz anders sein als heute.
egalam 16.10.2008 | 12:32
Hallo KSC, so tiefklassig wie der entsprechende Fussballverein, dessen Namen Sie hier tragen, ist leider auch ihre Antwort. Denn grad in solchen Fällen, wie "Rentnerr" sie schildert geht es eben sehr wohl um theoretisieren, und zwar nach heutiger Gesetzeslage! Auch Experte weißt bei seiner letzten Antwort auf die letztendlich mögliche Einflussnahme der geplanten Tätigkeit von Rentnerr auf seine Rente hin. Klar, grds. ist "geringfügig" kein Problem, allerdings bei dieser Konstellation (gelegentlich 8 std.) bleibt die sozialmedizinische Bewertung ungewiß. Und aus diesem Grund ist "Rentnerr" natürlich auf "Vorab-Info" angewiesen. Hierbei handelt es sich primär um eine grundsätzliche Frage zum heutigen Zeitpunkt und da ist es eben wichtig zu wissen, dass eine solche Tätigkeit eben Auswirkungen auf einen Rentenanspruch haben "kann" und in der Folge es ggf. auch wieder weitere finanzielle Verpflichtungen(Pflicht- oder freiw. Beiträge) auslöst, um bei fortwährender Tätigkeit ohne dann ggf. vorliegende EM den Anspruch hierauf dennoch aufrechtzuerhalten. Die Kritik der "Theoretisierung" von Rentnerr ist somit völlig unberechtigt....
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