Bei einem monatlichen Zusatzeinkommen in Höhe von 256,-- Euro würde ich keine deutlichen Probleme erwarten.
Der Begriff Honorartätigkeit deutet auf eine Selbständigkeit hin. Wegen der Geringfügigkeit fallen grundsätzlich keine Sozialabgaben beziehungsweise Pauschalabgaben an die Minijobzentrale an.
Zumindest eine Einkommensteuererklärung werden Sie meines Erachtens abgeben müssen. Wegen der Höhe eventuell anfallender Steuern erkundigen Sie sich bitte beim Finanzamt oder den einschlägigen Steuerexperten.
Eine Beseitigung der Erwerbsminderung ist bei dieser eingeschränkten Tätigkeit nicht zu erwarten. Anders sähe es aus, wenn Honorar und Arbeitsumfang steigen würden.