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EM Rente und Kindererziehungszeiten

von nicky04.04.2009 | 13:35
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5 Antworten

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Hallo ich habe eine frage zu den Kindererziehungszeiten.Ich erhalte eine volle EM-Rente und würde gerne wissen ob und wie sich die Kindererziehungszeiten auf die EM-Rente oder auf die Spätere Altesrente auswirken?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo nicky,

in Ihrer Rente ist eine Hochrechnung bis zum 60. Lebensjahr, die so genannte Zurechnungszeit, enthalten. Diese Zurechnungszeit wird mit dem Gesamtleistungswert bewertet.

Nachlesen können Sie die Bewertung in der Anlage 4 zum Rentenbescheid: Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Rentenzeiten.

Ist dieser Gesamtleistungswert größer als 0,0833 Entgeltpunkte, würde ich keine Änderung erwarten. Ist er, vor allen Dingen deutlich, kleiner als 0,0833 Entgeltpunkte, würde sich die anschließende Rente erhöhen.

Im wesentlichen nach folgender Formel:

(0,0833 Entgeltpunkte - Gesamtleistungswert) X 36 Monate X 26,56 Euro (akt.RW)

- Abschlag Folgerente = Zuschlag zur Folgerente.

...wenn der Gesetzgeber nicht nochmals in die Rentenberechnung eingreift.

Meines Wissens trägt die Rentenversicherung nicht die von Amade gezeichneten Züge. Aus Anlass der Erziehung eines Kindes müssen Sie nicht mit einer Überprüfung des Rentenanspruchs rechnen.

4 Antworten

-_-am 04.04.2009 | 17:16
Da Sie nicht mitgeteilt haben, wann die Kinder geboren waren, kann dazu keine Angabe gemacht werden. Wenn Sie in Ihrem Rentenbescheid nachlesen, werden Sie die Angaben dazu aber finden. Bei der Altersrente sind die Auswirkungen die Gleichen.
nickyam 04.04.2009 | 17:28
Das Kind ist noch nicht auf der welt.
Amadéam 05.04.2009 | 18:48
Die laufende Rente wird durch NACH Eintritt des Leistungsfalls erworbene rentenrechtliche Zeiten, dazu gehören auch Zeiten der Kindererziehung und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, NICHT erhöht. Diese werden erst bei der nächsten Rente berücksichtigt, das ist entweder eine EM-Rente, die ggf. nach Wegfall dieser Rente gezahlt würde, also eine EM-Rente, die aufgrund eines neuen Leistungsfalls zu gewähren wäre oder aber eine Altersrente. Auch wenn ich damit evtl. eine wüste Diskussion auslöse. Vorliegen einer VOLLEN Erwerbsminderung und gleichzeitige VOLLE Erziehung eines Kindes beißen sich ein wenig. An Ihrer Stelle würde ich mit einer freundlichen Nachuntersuchung durch Ihren Rentenversicherungsträger rechnen, wenn dieser von der Geburt des Kindes erfährt.
sabam 06.04.2009 | 09:43
Also auf die Idee ist hier bei uns noch keiner gekommen, wegen einer Geburt eine Überprüfung der Erwerbsminderung einzuleiten. In dieser Hinsicht würde ich mir keine Sorgen machen.
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