Hallo nicky,
in Ihrer Rente ist eine Hochrechnung bis zum 60. Lebensjahr, die so genannte Zurechnungszeit, enthalten. Diese Zurechnungszeit wird mit dem Gesamtleistungswert bewertet.
Nachlesen können Sie die Bewertung in der Anlage 4 zum Rentenbescheid: Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Rentenzeiten.
Ist dieser Gesamtleistungswert größer als 0,0833 Entgeltpunkte, würde ich keine Änderung erwarten. Ist er, vor allen Dingen deutlich, kleiner als 0,0833 Entgeltpunkte, würde sich die anschließende Rente erhöhen.
Im wesentlichen nach folgender Formel:
(0,0833 Entgeltpunkte - Gesamtleistungswert) X 36 Monate X 26,56 Euro (akt.RW)
- Abschlag Folgerente = Zuschlag zur Folgerente.
...wenn der Gesetzgeber nicht nochmals in die Rentenberechnung eingreift.
Meines Wissens trägt die Rentenversicherung nicht die von Amade gezeichneten Züge. Aus Anlass der Erziehung eines Kindes müssen Sie nicht mit einer Überprüfung des Rentenanspruchs rechnen.