EM Rente und längeren Aufenthalt im Ausland

von
Joachim Upphof

Ich beziehe befristete EM-Rente (bis Ende 2014)und möchte längere Zeit ins Ausland gehen.
Darf dieses tun und wie muss ich mich formell verhalten.
Muss ich eine deutsche melde Anschrift haben?

von
Erwin

Am besten Sie melden ihre Rente formell bei der RV ab. Dann bekommen Sie einen Aufhebungsbescheid und es gibt keine weiteren Probleme in der Hinsicht.

von
Joachim Upphof

Zitiert von: Erwin

Am besten Sie melden ihre Rente formell bei der RV ab. Dann bekommen Sie einen Aufhebungsbescheid und es gibt keine weiteren Probleme in der Hinsicht.

Ich dachte hier antworten Fachleute und nicht Spi.......!!!!!

von
Pilatus

Am besten sie bleiben im Ausland und nehmen ihre EM-Ansprüche gleich mit und lassen sie auf die dortige Altersrente anrechnen.

Das erleichtert der DRV und ihnen die Abwicklungsarbeit ganz erheblich.

Gute Reisse!

von
Der Lustwandlerl

Zitiert von: Erwin

Am besten Sie melden ihre Rente formell bei der RV ab. Dann bekommen Sie einen Aufhebungsbescheid und es gibt keine weiteren Probleme in der Hinsicht.

Rustikaler Vorschlag, aber mir nicht unsympatisch.

von
LustigPeter

... von diesen Antworten wird einem ja schlecht.... lauter experten, was?

Generell haben Sie als EU-Bürger mit Aufenthalt in einem EU-Staat die gleichen Rechte wie mit Aufenthalt in der BRD.
Soll heissen: grundsätzlich wird Ihre Rente auch ins Ausland geleistet.
Sie erhalten während des Aufenthalts im Ausland sogenannte Lebensbescheinigungen, welche Sie von den Wohnlandbehörden bestätigen lassen müssen, dass Sie weiherhin am Leben sind.

Die Änderung der Adresse sollte ca. 2 Monate vor Verzug dem RV-Träger mitgeteilt werden, damit die genug Zeit haben, Ihre Daten entsprechend zu ändern.

Experten-Antwort

Eine Erwerbsminderungsrente wird grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt. Sie müssen uns hierzu auf jeden Fall Ihre neue Adresse mitteilen. Ziehen Sie nur vorübergehend ins Ausland, wird Ihre Rente unverändert weitergezahlt. Verlegen Sie jedoch Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann sich dies auf Ihre Rente auswirken. Insbesondere wenn Sie bisher eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen haben und Ihnen diese aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes zustand, bekommen Sie nur noch eine Rente
wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ziehen Sie jedoch in einen EU-Mitgliedstaat, nach Island, Liechtenstein, Norwegen, in die Schweiz
oder bestimmte Abkommensstaaten, verbleibt es bei der bisherigen Rente. Vor einem Umzug ins Ausland sollten Sie sich daher auf jeden Fall von Ihrer Rentenversicherung beraten
lassen.

von
Uphoff

Vielen Dank für die Info. Ich bin 57 Jahre und habe 39 Jahre ohne Unterbrechung eingezahlt bzw. gearbeitet.

Kann ich einen Verlängerungsantrag auch in Spanien stellen?

von
LustigPeter

Zitiert von: Uphoff

Vielen Dank für die Info. Ich bin 57 Jahre und habe 39 Jahre ohne Unterbrechung eingezahlt bzw. gearbeitet.

Kann ich einen Verlängerungsantrag auch in Spanien stellen?

Ja, können Sie. In Spanien bei Ihrer zukünftigen Meldebehörde oder bei einem dortigen Versichersträger

Experten-Antwort

Ja, Anträge können auch bei einem ausländischen Versicherungsträger gestellt werden.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?