Ich beziehe befristete EM-Rente (bis Ende 2014)und möchte längere Zeit ins Ausland gehen.
Darf dieses tun und wie muss ich mich formell verhalten.
Muss ich eine deutsche melde Anschrift haben?
Am besten Sie melden ihre Rente formell bei der RV ab. Dann bekommen Sie einen Aufhebungsbescheid und es gibt keine weiteren Probleme in der Hinsicht.
Am besten Sie melden ihre Rente formell bei der RV ab. Dann bekommen Sie einen Aufhebungsbescheid und es gibt keine weiteren Probleme in der Hinsicht.
Ich dachte hier antworten Fachleute und nicht Spi.......!!!!!
Am besten sie bleiben im Ausland und nehmen ihre EM-Ansprüche gleich mit und lassen sie auf die dortige Altersrente anrechnen.
Das erleichtert der DRV und ihnen die Abwicklungsarbeit ganz erheblich.
Gute Reisse!
Am besten Sie melden ihre Rente formell bei der RV ab. Dann bekommen Sie einen Aufhebungsbescheid und es gibt keine weiteren Probleme in der Hinsicht.
Rustikaler Vorschlag, aber mir nicht unsympatisch.
... von diesen Antworten wird einem ja schlecht.... lauter experten, was?
Generell haben Sie als EU-Bürger mit Aufenthalt in einem EU-Staat die gleichen Rechte wie mit Aufenthalt in der BRD.
Soll heissen: grundsätzlich wird Ihre Rente auch ins Ausland geleistet.
Sie erhalten während des Aufenthalts im Ausland sogenannte Lebensbescheinigungen, welche Sie von den Wohnlandbehörden bestätigen lassen müssen, dass Sie weiherhin am Leben sind.
Die Änderung der Adresse sollte ca. 2 Monate vor Verzug dem RV-Träger mitgeteilt werden, damit die genug Zeit haben, Ihre Daten entsprechend zu ändern.
Eine Erwerbsminderungsrente wird grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt. Sie müssen uns hierzu auf jeden Fall Ihre neue Adresse mitteilen. Ziehen Sie nur vorübergehend ins Ausland, wird Ihre Rente unverändert weitergezahlt. Verlegen Sie jedoch Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann sich dies auf Ihre Rente auswirken. Insbesondere wenn Sie bisher eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen haben und Ihnen diese aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes zustand, bekommen Sie nur noch eine Rente
wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ziehen Sie jedoch in einen EU-Mitgliedstaat, nach Island, Liechtenstein, Norwegen, in die Schweiz
oder bestimmte Abkommensstaaten, verbleibt es bei der bisherigen Rente. Vor einem Umzug ins Ausland sollten Sie sich daher auf jeden Fall von Ihrer Rentenversicherung beraten
lassen.
Vielen Dank für die Info. Ich bin 57 Jahre und habe 39 Jahre ohne Unterbrechung eingezahlt bzw. gearbeitet.
Kann ich einen Verlängerungsantrag auch in Spanien stellen?
Vielen Dank für die Info. Ich bin 57 Jahre und habe 39 Jahre ohne Unterbrechung eingezahlt bzw. gearbeitet.
Kann ich einen Verlängerungsantrag auch in Spanien stellen?
Ja, können Sie. In Spanien bei Ihrer zukünftigen Meldebehörde oder bei einem dortigen Versichersträger