Eine Erwerbsminderungsrente wird grundsätzlich auch ins Ausland gezahlt. Sie müssen uns hierzu auf jeden Fall Ihre neue Adresse mitteilen. Ziehen Sie nur vorübergehend ins Ausland, wird Ihre Rente unverändert weitergezahlt. Verlegen Sie jedoch Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann sich dies auf Ihre Rente auswirken. Insbesondere wenn Sie bisher eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen haben und Ihnen diese aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes zustand, bekommen Sie nur noch eine Rente
wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ziehen Sie jedoch in einen EU-Mitgliedstaat, nach Island, Liechtenstein, Norwegen, in die Schweiz
oder bestimmte Abkommensstaaten, verbleibt es bei der bisherigen Rente. Vor einem Umzug ins Ausland sollten Sie sich daher auf jeden Fall von Ihrer Rentenversicherung beraten
lassen.