Grundsätzlich können Sie zeitgleich beide Leistungen beantragen.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder die Weitergewährung der Rente wegen Erwerbsminderung in Betracht kommt.
Ob vor Entscheidung über den Antrag auf Weitergewährung bzw. den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme notwendig ist kann sein, muss aber nicht sein. Dies wird ebenfalls von der Deutschen Rentenversicherung überprüft.
Ich empfehle Ihnen, im Vorfeld auch mit Ihren behandelnden Ärzten zu besprechen, wie diese die Situation beurteilen.